E-Scooter Thema im Ortsbeirat Kernstadt – Polizei informiert
Bad Vilbel
E-Scooter sind ein viel diskutiertes Thema. So auch bei den Bürgerinnen und Bürgern in Bad Vilbel und am Dienstagabend in der Sitzung des Ortsbeirates Innenstadt. Ortsvorsteher Matthias Kallmeyer (CDU) konnte dabei als Gast mit Polizeioberkommissar Thomas Kunkel den „Schutzmann vor Ort“ begrüßen.
Immer wieder gibt es Klagen über rücksichtsloses oder verkehrswidriges Verhalten von E-Scooter-Fahrern im Stadtgebiet, vor allem auf der Frankfurter Straße, dem Niddaradweg oder Niddaplatz. In Bad Vilbel sei im vergangenen Jahr nur ein Unfall mit einem E-Scooter gemeldet, informierte Kunkel. Dagegen seien hessen- und deutschlandweit die Zahl der Unfälle, an denen E-Scooter beteiligt waren, gestiegen. Das Statistische Bundesamt meldete von 2021 bis 2025, dass sich die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt wurden, deutschlandweit mehr als verdreifacht hat.
Nicht zugelassen oder getunt
Thomas Kunkel betonte, dass die Polizei in Hessen gegensteuere und wie in Bad Vilbel und Karben auf Prävention und mehr Kontrollen setze, um Unfälle und Übertretungen zu reduzieren. Seit 2019 seien E-Scooter im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle hätten keine allgemeine Betriebserlaubnis und damit keine Straßenzulassung, keine Versicherung und kein Kennzeichen. Mit ihnen dürfe man nur auf Privatgelände fahren.
Zudem dürfe man E-Scooter erst ab 14 Jahren fahren, viele Jugendliche und Kinder seien jünger. „Das Problem ist zudem, dass man zum Fahren mit einem E-Scooter keine Fahrerlaubnis benötigt.“ Das heißt, die Fahrer haben in der Regel keinen Führerschein, kennen die Straßenverkehrsordnung nicht, aber bewegen sich im Straßenverkehr. „Zu den Problemen gehört darüber hinaus, dass es für E-Scooter-Nutzer keine Helmpflicht und keine Schutzkleidung gibt.“ Und dies bei Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde.
E-Scooter mit höheren Geschwindigkeiten sind in Deutschland nicht erlaubt. „Leider sind viele E-Scooter getunt. Anleitungen, wie sie sich illegal manipulieren lassen, finden die Jugendlichen im Internet. Sie sind dann zwischen 40 und 60 km/h schnell.“
Zudem würden die Fahrer sich nicht an die erlaubten Geschwindigkeiten halten. Laut der seit dem 15. Juni 2019 geltenden Verordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge, die Anfang 2026 angepasst und geändert wurde, dürfen E-Scooter in der Regel nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dort ein Schild mit der Aufschrift „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei“ steht. Dann müssen die mindestens 14 Jahre alten Fahrer Schrittgeschwindigkeit fahren und auf andere achten.
Immer wieder seien zudem E-Scooter im Straßenverkehr zu sehen, auf denen zwei, drei oder gar vier Jugendliche unterwegs seien, oder es fahren zwei oder mehrere Roller nebeneinander. Am Schulzentrum Bad Vilbel führte die Polizei kürzlich gemeinsam mit der Ordnungspolizei eine große Kontrolle aller E-Scooter durch. Weitere Kontrollen sind in Bad Vilbel und in Karben, dort gemeinsam mit dem Schutzmann vor Ort, Joachim Backes, geplant.
Bei Gesprächen mit Eltern stellte Thomas Kunkel fest, dass diese sich kaum über die geltenden Vorschriften informierten, obwohl sie haften. Jugendlichen drohen neben generellen Strafen auch erzieherische Maßnahmen.
So kann beispielsweise ein 16-Jähriger, der mit einem zu schnellen E-Scooter erwischt wird, eine Sperre für mehrere Jahre für den Autoführerschein bekommen. Eine andere Maßnahme besteht in der Beschlagnahmung des Rollers. „Wir setzen auf die drei ‚E‘: Education – Aufklärung in der Schule, Engineering – Information und Kontrolle der baulichen Gegebenheiten und Enforcement – Durchsetzung der geltenden Vorschriften.“
Keine ständigen Kontrollen möglich
Kallmeyer informierte, dass es in Bad Vilbel keine Fremdanbieter für Leih-E-Roller gebe und deshalb auch keine zentralen Abstellpunkte benötigt werden. Der Wetteraukreis plane den Einsatz von Jugendkoordinatoren an Schulen, die dann unter anderem das Thema E-Scooter im Unterricht aufgreifen könnten. Die Wetterauer Verkehrswacht habe Konzepte zum Thema, die von den Schulen gebucht werden könnten. „Diese Kurse sollten in den Efzets etabliert werden.“
Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Polizeipräsenz steht der Personalbestand entgegen. Es gibt rund um die Uhr zwei Streifen mit vier Personen. „Die Polizeistation Bad Vilbel ist für die Städte Bad Vilbel und Karben mit ihren insgesamt elf Ortsteilen zuständig. Der Personalbestand lässt keine ständigen Kontrollen zu.“

