Bad Vilbel. Nach der Grundsatzentscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts wird sich ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs anschließen. Außerdem werden dann die Sanierung vorbereitet und die Mietverhandlungen eingeleitet. Weiterhin erfasst die Satzung von 1995 noch nicht den Woolworth-Parkplatz. Das ist durch eine Nachtragssatzung zu korrigieren. Erst danach ist alles in trockenen Tüchern und die Sanierung kann beginnen. (sam)
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