Bad Vilbel. Was passiert, wenn in der Wetterau das Wasser knapp wird? »Hoffentlich werden wir diese Verordnung nie brauchen«, meinte der Erste Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU) im Parlament. Dort wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Stadt bei Wassernotstand ergreifen kann.
»Die Ovag hat die Wasserampel eingeführt. Sie zeigt an, wie der Trinkwasserstand in der Wetterau ist. Die neue Verordnung regelt, welche Beschränkungen den Bürgern im Falle eines Notstandes auferlegt werden können«, fasste Wysocki zusammen. »Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung« heißt das Dokument, über das die Stadtverordneten berieten.
Trinkwasser darf bei einem Notstand nicht mehr verschwendet oder gespeichert werden, heißt es in der Verordnung. Auch zum Beregnen und Bewässern von Gärten darf Wasser im Falle eines Notstandes nicht mehr genutzt werden, das gilt natürlich ebenso für Wege, Straßen oder Höfe. Private Springbrunnen müssten die Bad Vilbeler abschalten, dürften ihre Pools nicht mehr befüllen und Autos nicht mehr waschen. Drei Seiten umfasst die Verordnung, die bis zu 5000 Euro Strafe bei Zuwiderhandlung festlegt. »Diese Verordnung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Wetterauer Städte und wurde bereits in vielen Kommunen beschlossen«, so Wysocki.
Bis August steht
die Ampel auf Gelb
Hagen Witzel (CDU) informierte darüber, dass es 2020 bereits einen Trinkwassernotstand in einigen Regionen Hessens gegeben habe. Deutschland sei immer öfter von Trockenheit betroffen als Folge des Klimawandels. Gerade in Ballungsgebieten wie dem Rhein-Main-Gebiet könne das in Zukunft zu massiven Problemen führen, sagte Witzel. »Die Ovag prognostiziert den Trinkwasserbedarf immer für drei Monate. Bis August steht die Ampel auf Gelb.«
Auch Peter Paul (Grüne) meldete zur neuen Gefahrenabwehrverordnung zu Wort: »Wir leben in Zeiten der Klimakrise und stimmen der Verordnung auf jeden Fall zu, aber das kann nur ein Anfang sein.« Private Pools werden immer häufiger und immer größer. In Bebauungsplänen sollten künftig Zisternen vorgeschrieben werden können, sagte er in Anspielung auf die Diskussion um das kommende Bürogebäude in der Homburger Straße. Hier hatten die Grünen eine Zisterne gefordert, Wysocki hatte im Planungs-, Bau-, und Umweltausschuss aber darauf hingewiesen, dass Zisternen nicht in Bebauungsplänen festgesetzt werden können.
»Es kommt einfach nicht genug Wasser nach, weshalb wir auf den sinnvolleren und effizienteren Umgang mit Wasser angewiesen sind«, so Peter Paul.
Die Gefahrenabwehrverordnung wurde einstimmig verabschiedet. Laut Verordnung liegt ein Trinkwassernotstand dann vor, wenn die Trinkwasserversorgung gefährdet ist.
Das sei der Fall, wenn das durch die Stadtwerke Bad Vilbel zur Verfügung gestellte Wasser für die Versorgung des Stadtgebietes nicht mehr ausreicht. Beginn und Ende des Wassernotstandes werden vom Bürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person ausgerufen. (nma)
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