Karben. Unangenehme Folgen kann die Nicht-Entlastung der Betriebsleitung der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2006 durch die Mehrheit des Stadtparlaments mit sich bringen: nämlich die Entlassung, oder sogar die persönliche Haftung.
Vor zwei Jahren hatte der Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke dem Stadtparlament bereits zu Billigung vorgelegen. Damals waren aber wegen der im Frühjahr 2006 durch den Bürgermeister im Zusammenspiel mit seinen beiden hauptamtlichen Magistratsmitgliedern eigenmächtig durchgeführten Kredit- und Derivatgeschäfte viele Fragen aufgetaucht, die von Bürgermeister Roland Schulz (SPD) nicht befriedigend beantwortet werden konnten. Auch bei dem mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen erhielten CDU, FWG und FDP nicht die zur Aufklärung der Sachverhalte wichtigen Auskünfte.
Doch auf Grund der bohrenden Fragen korrigierte das Prüfungsunternehmen Anfang 2008 zumindest einige Angaben in seinem Prüfungsbericht. Das reichte dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Michael Ottens (FWG) und weiteren Abgeordneten der Koalition aber immer noch nicht, zumal zwischenzeitlich sogar die Wirtschaftsprüfungskammer Berlin als oberstes Standesorgan der deutschen Wirtschaftsprüfer den vorgelegten Jahresabschluss 2006 als fehlerhaft beurteilte.
Nach Aussage von Ottens musste erst ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet werden, um der Wahrheit, nämlich wer die Verantwortung für die vielen Eigenmächtigkeiten in der Betriebsleitung der Stadtwerke trägt, näher zu kommen. „Doch trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung zur Aufklärung verweigern sowohl der Bürgermeister als auch der kaufmännische Betriebsleiter der Stadtwerke, Werner Klees, weiterhin systematisch jede Auskunft“, so Ottens in der Sitzung. Diese Verweigerungstaktik ging sogar soweit, dass dem Akteneinsichtsausschuss „absichtlich ausgedünnte Akten vorgelegt wurden, und Klees darüber hinaus auch noch Einfluss auf die Nachbesserung der Wirtschaftsprüfer genommen hat“.
Ottens rechnete vor, die Stadt müsse in dem einen Fall des eigenmächtigen Finanzgeschäftes durch den Bürgermeister 66 000 Euro und in einem anderen Fall sogar 130 000 Euro tragen. „Während nun aber die Verursacher dieser Entscheidung im nächsten Jahr aus ihren Ämtern scheiden, müssen die Bürger und Wassergebührenzahler noch Jahrzehnte mit deren Fehlentscheidungen leben und dafür zahlen“, so Ottens. Deshalb könne die Koalition der Betriebsleitung der Stadtwerke für das Jahr 2006 keine Entlastung erteilen. Sie habe zwar alle „Unterlassung und Rechtsverstöße in diesem Zusammenhang“ auf Anweisung des hauptamtlichen Magistrats vorgenommen, trotzdem müsse sie nun dafür geradestehen. (jwn)