Verwaltungsgerichtshof Kassel weist Klage einer Anwohnerin aus Berkersheim gegen Ausbau der Main-Weser-Trasse von zwei auf vier Gleise ab.
Bad Vilbel/Frankfurt. Größerer Lärm, stärkere Erschütterungen, erhebliche Umweltzerstörung – auf diese drei Schlagworte lassen sich die Befürchtungen der Anwohner reduzieren, die sich gegen den Ausbau der Main-Weser-Trasse engagieren. Die derzeit zweispurige Strecke zwischen Frankfurt-West und Friedberg ist aus Sicht der Verkehrsplaner überlastet und soll um zwei Gleise erweitert werden.
Im November 2011 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klagen von 28 Frankfurtern abgewiesen. Mit einer Klage aus dem Frühjahr 2012 verfuhren die Richter jetzt ebenso. Eine Anwohnerin aus Berkersheim hatte sie eingereicht, weil das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Pläne für das Projekt im Februar noch einmal geändert hatte. Die neue Fassung sieht am Bahnübergang in Berkersheim statt der ursprünglich geplanten Rampe eine Treppe und einen Aufzug vor, außerdem die Verlegung eines Wirtschaftswegs. Die Klägerin hatte sich juristisch gewehrt, weil sie der Umsetzung der Pläne 78 Quadratmeter ihres Gartens opfern muss. Es war die letzte Klage zum Trassenausbau, die beim VGH anhängig war.
Frei ist der Weg für den Beginn der Arbeiter aber dennoch nicht: Weil der VGH vor einem Jahr keine Revision gegen die Abweisung der Klagen zugelassen hat, haben mehrere Einreicher eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig eingelegt. Wann aber darüber entschieden wird, ist nach Angaben eines Sprechers der Bahn „noch nicht absehbar“. Weil es sich um schriftliche Verfahren handele, stehe lediglich fest, dass den Beschwerdeführern die Entscheidung per Post zugestellt würde.
Klaus Funk von der Bürgerinitiative (BI) „2 statt 4“ glaubt kaum, dass die Ausbaupläne am BVG scheitern werden: „Statistisch liegt die Erfolgschance von Nichtzulassungsbeschwerden bei nur 0,5 Prozent.“
Ein Sprecher der Deutschen Bahn (DB) sagte auf Nachfrage, dass dem EBA noch in dieser Woche ein verwaltungsgerichtlich gefordertes Erschütterungsgutachten übergeben werde. Erst nach Prüfung desselben könne die Behörde Baurecht erteilen. Weil nicht abzusehen sei, wann das Recht eingeräumt werde, könne die DB derzeit keine Prognose zum möglichen Baubeginn machen. (chc)