Bad Vilbel/Karben/Wetteraukreis. Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt derzeit im Wetteraukreis (vorerst befristet bis zum 22. Juli) Folgendes:
Die Verpflichtung für einen Negativnachweis besteht an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (alternativ ist ein Test vor Ort möglich), in Spielbanken oder Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen und in der Innengastronomie. Außerdem muss ein Negativtest in Übernachtungsbetrieben bei Aufenthalten zu touristischen Zwecken vorgelegt werden, und zwar bei der Anreise sowie bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen einmal wöchentlich (gilt nicht, wenn in der Unterkunft keine Gemeinschaftseinrichtungen betrieben werden).
Negativtests sind darüber hinaus zwingend beim Besuch von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Prostitutionsstätten.
Eine Testung (soweit es nicht genesen oder geimpfte Menschen betrifft) wird dringend empfohlen bei größeren Zusammenkünften. Dies gilt besonders für die Teilnahme an Versammlungen und Kulturveranstaltungen, bei Gastronomiebesuchen sowie Besuchen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern, bei der gemeinschaftlichen Sportausübung und beim Besuch von Fitnessstudios sowie die Entgegennahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Massage). (rüg)