Bad Vilbel. Auf die volle Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSG) kann die Stadt Bad Vilbel im Klageverfahren um den Verkauf der Grundstücke am Zentralparkplatz an die Humanistische Stiftung setzen.
Die Grünen hatten gegen die Stadtverordnetenversammlung und den Verkaufsbeschluss vor dem Gießener Verwaltungsgericht geklagt. Sie monierten, die Stiftung sei nur als Makler an einer „Wertschöpfung“ interessiert und die Stadt habe das Areal unter Wert veräußert. Zudem habe die Stadt durch den Verkauf Gestaltungsspielräume aus der Hand gegeben. Vor Gericht geklärt werden solle, ob beim Beschluss der Parlamentarier vom 16. September 2008 der Verkauf von Grundstücken rechtswidrig gegen frühere Parlamentsbeschlüsse erfolgt sei.
Schließlich monieren die Grünen einen Verstoß gegen den Paragrafen 109 der Hessischen Gemeindeordnung: „Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden“.
Mit ihrer Absicht, den Beschluss des Parlamentes zum Verkauf der Grundstücke für die geplante Neue Mitte an die Humanistische Stiftung von Hansgeorg Jehner rückgängig zu machen, stand die Fraktion der Grünen in der vergangenen Woche bereits im Stadtparlament auf verlorenem Posten. Die Oppositionsparteien, SPD und FDP, lehnten den Antrag ab.
Der HSG betont, die Gemeindevertretung überwache zwar die Verwaltung und den Gemeindevorstand, sie solle aber nicht „im Sinne einer Rechtsaufsicht wachen“. Ein solches Recht bestehe insbesondere dann nicht, wenn „die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss fasst, der nicht ihren Vorstellungen entspricht“. Die Stadtverordnetenversammlung sei auch „durch einmal gefasste Beschlüsse nicht für alle Zeit gebunden“. Die Grünen hatten moniert, dass zwei Fachwerkhäuser in der Frankfurter Straße 58 und 60 entgegen ursprünglicher Vorstellungen doch abgerissen werden sollten. Der Verkauf zum „vollen Wert“ könne sich nur auf den auf dem Grundstücksmarkt möglichen Erlös beziehen, so der HSG. „Wollte man von Gemeinden verlangen, dass sie durch einen Verkauf auch sämtliche für das Grundstück getätigten Ausgaben refinanzieren, so würde man ihnen Grundstücksgeschäfte fast unmöglich machen.“
Auch der Vorwurf, die Stiftung betreibe Wertabschöpfung, sei unbegründet. Die Stiftung sei gemeinnützig, die Grundstücke stellten eine Kapitalanlage dar, sollten in Erbpacht oder Vermietung genutzt werden. Es sei gerade nicht gewollt, Bad Vilbels Herzstück Investoren zu überlassen, die nur am maximal ökonomisch Machbaren orientiert seien. „Besser kann eine Stadt gar nicht vorgehen“, lobt der HSG.
„Das bestätigt unsere Position“, kommentiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Josef Maetz die Argumente. Der Verkauf an die Stiftung mache Sinn, da Teile des Areals bereits in deren Besitz seien. Auch die Forderung, die Stadt hätte höhere Preise verlangen sollen, sei falsch, hätte sie sich nicht an die Gutachterwerte gehalten, wäre daraus ein neuer Vorwurf geworden, so Maetz.
Das Votum des HSG sei keineswegs immer unbestritten, erwidert der Grünen-Stadtverordnete Ulrich Rabl. Das Verfahren sei jetzt Sache der Anwälte, deswegen wolle er die HSG-Argumente nicht kommentieren. Rabl betont jedoch, die beiden Fachwerkhäuser dürften erst verkauft werden, „wenn klar ist, was da hinkommt.“
Da die Stadt noch keine Verträge mit der Stiftung unterschrieben habe, sei nun die große Chance, den einst von einem interfraktionellen Arbeitskreis befürworteten Architektenwettbewerb auszuschreiben. So werde die Mitgestaltung des Parlaments ermöglicht, argumentiert der Stadtverordnete Rabl. Es könne nicht sein, dass Baupläne bei norddeutschen Investoren auftauchten, ohne dass sie in Bad Vilbel bekannt seien – „und dann wundert man sich, warum die Bürger auf die Barrikaden gehen“.