Mit der nun gerichtlich abgesegneten Genehmigung des Haushaltes 2014 hat die Stadtverwaltung Bad Vilbel eine wichtige Lücke geschlossen.
Bad Vilbel. Vor dem Verwaltungsgericht Gießen endete der Streit mit einem Vergleich, den Bad Vilbels Bürgermeister Thomas Stöhr als „den Optimalfall“ bezeichnet. Denn die Stadt habe mehr erreicht, als dies in der ursprünglichen Klage gegen den Kreis gefordert worden war.
Die Ursprungsforderung lautete, das „Nein“ von Landrat Joachim Arnold (SPD) in dessen Aufgabe als Kommunalaufsicht der Landesbehörde zurückzunehmen und den Haushalt neu zu prüfen. Doch Ernst Meiß, Leiter des Wetterauer Rechtsamts, habe vor Gericht nun zugesagt, den bisher gesperrten Haushalt als genehmigt zu erachten. Die Straßenbeitragssatzung, die Arnold im Zuge des Streiks für Bad Vilbel nach den Höchstsätzen festgelegt hatte, bleibe bestehen. Bestreben der Stadt sei es hier laut Stöhr, sobald wie möglich Haushaltsgewinne zu erzielen und die Anliegergebühren bei Instandsetzungen von Straßen wieder zurücknehmen zu können. Bad Vilbeler sind davon aber nicht betroffen, da für 2014 kein Straßenbauprojekt abgerechnet werden müsse.
Die Stadt hat sich bereiterklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Da keine Anwälte beauftragt wurden, dürften diese aber bei etwa nur 500 Euro liegen. Angesichts von 78 Millionen Euro im Ergebnis- und 40 Millionen Euro im Finanzhaushalt eine überschaubare Summe, wie Stöhr befindet. Mit dem genehmigten Haushalt können darin geplante Ausgaben, aber auch Förderungen, etwa an Vereine, neu geprüft und veranlasst werden. „Wir haben das Beste für die Stadt erreicht“, sagt Stöhr. (kop)