Niederdorfelden. Ist das Bürgerbegehren gegen den städtebaulichen Vertrag, das den Bau der drei Windräder entlang der Hohen Straße regeln soll, nun rechtswidrig – so die Meinung von Bürgermeister Matthias Zach (Grüne) – oder ist alles rechtens, und muss das Bürgerbegehren deshalb nun durchgeführt werden? Um diese Frage dreht sich zurzeit hauptsächlich die Politik in der rund 3400 Einwohner zählende Gemeinde. Deswegen herrscht Eiseskälte zwischen den beiden regierenden Fraktion im Rathaus, der CDU und den Grünen, insbesondere zwischen dem „grünen“ Bürgermeister Zach und seiner „schwarzen“ Beigeordneten Brunhilde Steul.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Ende August hatte die Gemeindevertretung mehrheitlich die Durchführung des Bürgerbegehren zur Aufhebung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Investor Windpark Niederdorfelden GmbH & Co. KG beschlossen. Bürgermeister Zach legte Widerspruch ein, und über diesen musste die Gemeindevertretung nun beraten. Sehr ausführlich stellte Zach zunächst seine Position dar. Angelehnt an ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu einem ähnlich gelagerten Fall begründete er seine Auffassung. Demnach sei die nachträgliche Abänderung der Fragestellung, die zu dem Bürgerbegehren führen sollte, nicht zulässig gewesen. Denn sie habe auch den Inhalt der Frage abgeändert. Dem widersprach der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Kolander ganz entschieden. Schon zum Zeitpunkt der Unterschriftsabgabe sei eindeutig gewesen, wofür oder wogegen sich die Bürgerinitiative wende. Deshalb handele es sich bei der nachträglichen Klarstellung der Fragestellung lediglich um eine redaktionelle Änderung. Eine solche sei zulässig. Ähnlich sah dies die SPD-Fraktion. „Wir möchten ebenfalls, dass die Bürger darüber abstimmen“, sagte SPD-Schriftführer Dirk Bischoff.
In der Abstimmung stimmten nur die beiden Grünen-Gemeindevertreter für den Antrag des Gemeindevorstandes auf Aufhebung des Beschlusses vom 29. August, während CDU und SPD dagegen stimmten und sich damit für das Bürgerbegehren aussprachen.
Nach der Sitzung zeigte sich Zach entschlossen, auch gegen diese Abstimmung vorzugehen. Ob dies durch einen weiteren Widerspruch gegen den neuen Beschluss geschieht oder ob er gerichtlich vorgeht, dazu will er sich juristisch beraten lassen. Die CDU geht davon aus, dass ein zweiter Widerspruch nicht möglich ist, da sich die Sachlage nicht verändert habe. „Wir gehen davon aus, dass der Bürgermeister entsprechend der Gemeindeordnung das Bürgerbegehren in den nächsten Wochen anberaumen muss“, erklärte Kolander. (jwn)