Bad Vilbel/Karben. Viele Freunde der Neujahrsknallerei werden sich in diesem Jahr beim Silvesterfeuerwerk zurückhalten müssen: Das neue Sprengstoffgesetz verbietet ihnen in gewissen Bereichen das Böllern. Damit sollen historische Ortskerne wie in Büdingen, Nidderau und Friedberg geschützt werden.
Laut dem Paragraf 23 der Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 17.07.2009 dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, von Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden, „aber wie wollen sie das überwachen und vor allem, was bedeutet unmittelbar“, hinterfragt Matthias Stengel, Leiter des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bad Vilbel, den unbestimmten Rechtsbegriff. Außerdem gebe es in der Brunnenstadt keine typischen Fachwerkhausansammlungen mit ganz engen Gassen, wie etwa in Marburg, wo die Feuerwehr mit ihren Löschfahrzeugen nicht durchkomme. „Unsere Fachwerkhäuser haben außerdem alle harte Bedachungen und ich kann mich nicht erinnern, dass hier in den letzten Jahrzehnten mal ein Fachwerkhaus wegen eines Feuerwerkkörpers gebrannt hätte“. Im Bad Vilbeler Ordnungsamt sehe man die Novellierung vorerst ganz gelassen, warte auf so genannte Durchführungsvorschriften, in der dann alle dehnbaren Begriffe unmissverständlich geklärt würden, so Stengel. Dennoch müsse er darauf hinweisen, „dass das Zünden und Abschießen von Böllern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und bußgeldbewertet ist“.
Gleiches trifft auch auf Karben zu. „Wir haben von der Novellierung natürlich Kenntnis erhalten“, sagt Stadtbrandinspektor Thomas Bier, „aber wir sind ja nicht im Vorfeld tätig, sondern werden immer erst gerufen, wenn es schon passiert ist“. Bisher allerdings sei es anlässlich der Silvesterböllerei zu keinen Einsätzen an Fachwerkhäusern in den alten Ortskernen gekommen. Die Einsätze der Wehr in der Silvesternacht galten bisher in Brand geratenen Hecken, einer Dachrinne, „einmal hatte ein Wintergarten Feuer gefangen“, erinnert sich Bier, „in einem Neubaugebiet“. Die Stadt selbst reagiert nach den Feiertagen per Pressemeldung, informiert, dass sich „die Regelungen hinsichtlich des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art verschärft haben.“ Erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen habe per E-Mail durch den Kreisbrandinspektor Hartmann die Nachricht von der Novellierung des Sprengstoffgesetzes die Stadt erreicht, berichtet Magistratssprecherin Susanne Schubert. Die Situation in der Stadt sei „nicht so gravierend“, so Schubert, aber da sich in alten Ortskernen der Karbener Stadtteile einige Fachwerkhäuser befinden, werden die Bürger laut Pressemeldung gebeten, „entsprechende Umsicht walten zu lassen und das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in diesen Bereichen zu unterlassen sowie andere, die ein solches Abbrennen beabsichtigen, auf diese Regelung hinzuweisen.“ Allerdings, ergänzt Schubert, „werden wir nicht extra jemanden vorbeischicken“.
Das Büdinger Ordnungsamt will am Silvesterabend an den Zufahrten zur Altstadt auf das Verbot zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit Beschilderung hinweisen. Die Polizei sei laut Bürgermeister Erich Spamer informiert und werde im Altstadtbereich wachsam sein. (gia/sam/cwi)