Schöneck. So hatten sich Bürgermeister Ludger Stüve (SPD) und Oliver Keßler, der Geschäftsführer des Windanlagenbetreibers WI-Windinvest GmbH, die Baustelleneröffnung ihrer drei Windkraftanlagen auf der Hohen Straße am Galgenberg am vergangengen Mittwochvormittag nicht vorgestellt. Außer den geladenen Pressevertretern waren auch zahlreiche Bürger aus Schöneck gekommen, die von dem Projekt alles andere als begeistert schienen.
„Erzählen Sie doch nicht so einen Stuss! Sagen Sie doch jetzt wenigstens die Wahrheit“, zürnte der Kilianstädter Kurt Schmidt mit drohendem Zeigefinger in Richtung Bürgermeister. Der hatte zuvor das Antragsverfahren Revue passieren lassen und sein Handeln immer wieder mit den Mehrheitsentscheidungen zugunsten der Windräder im Gemeindeparlament begründet.
Somit sei für ihn auch klar gewesen, dass die Mehrheit der Schönecker Bevölkerung die Anlagen entlang der Hohen Straße ebenfalls begrüßen würde. Die 2500 Unterschriften, die die Bürgerinitiative in nur wenigen Tagen gegen diese Windräder gesammelt hatten, blieben dabei ebenso unerwähnt wie die beiden Anträge im Frühjahr 2009 auf Verfahrensstopp, die zum Teil sogar nur wegen Stimmengleichheit abgelehnt wurden.
Auch das CDU-Magistratsmitglied Sabine Held bemängelte lautstark Stüves Vorgehen. „Sie haben die Bürgerschaft zu keinem Zeitpunkt ausreichend informiert, Herr Stüve“, lautete ihr Vorwurf. Die Mehrheit der Schönecker Bevölkerung wolle die 179 Meter hohen Windräder entlang der Regionalpark-Route nicht haben. Deshalb erführe die Öffentlichkeit von vielen Verfahrensschritten stets erst im Nachhinein.
Aus diesem Grund hätten auch zwei Kilianstädter Bürger am vergangenen Freitag durch ihren Rechtsanwalt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt auf sofortigen Baustopp beantragt. „Wir haben vom Baubeginn erst erfahren, als die Bagger längst mit der Arbeit begonnen hatten“, schimpfte Klägerin Susanne Arnold. Ihr Rechtsanwalt, Alexander Legier, gab die Begründung für die Klage bekannt. Seiner Auffassung nach handelt es sich bei den angrenzenden Wohngebieten in Kilianstädten um „reine“ und nicht um „allgemeine“ Wohngebiete. Bei einem reinen Wohngebiet dürfen die nächtlichen Lärmimmissionen die Grenze von 35 Dezibel nicht überschreiten. Das würde durch zumindest ein Windrad erfolgen, wie Keßler einräumen musste.
Trotzdem ist Keßler zuversichtlich, dass das Frankfurter Gericht das Bauvorhaben nicht stoppen wird. „Wir betreiben Windanlagen an über 50 Standorten und hatten bei fast allen Anlagen gegen den Widerstand der Nachbarschaft zu kämpfen“, weiß Keßler. Seiner Meinung nach sind auch in diesem Fall die Einwände der Kläger unbegründet. Bei den in Frage stehenden Wohngebieten handelt es sich laut dem gültigen Flächennutzungsplan um „allgemeine“ Wohngebiete. Dafür würden die geplanten Schallschutzmaßnahmen ausreichen.
Diese Auffassung vertrat auch Stüve: „Das Wohngebiet ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, damit auch Steuerberater oder Versicherungsagenten die Möglichkeit haben, ihre Büros in ihren Wohnhäusern zu eröffnen.“ Im Übrigen empfinde er persönlich den Bau der Windräder als eine Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen.