Bad Vilbel. Das Ortsgericht ist ab dem 14. Mai wieder geöffnet, teilt der Ortsgerichtsvorsteher Dieter Haas in einer amtlichen Meldung mit. Demnach finden die Sprechstunden wie gewohnt donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus, Am Sonnenplatz, statt. Einmalig wird das Büro auch am Freitag, 15. Mai, von 9 Uhr bis 12 Uhr geöffnet sein. Bei dem Besuch der Verwaltung ist die Einhaltung der beschlossenen Corona-Regeln zu beachten. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren- entweder per Anruf unter der Nummer (0160) 93593551 oder per E-Mail an ortsgericht@bad-vilbel.de.
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Lande Hessen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner der Bürgerinnen und Bürger für deren Erledigung von vielen persönlichen Rechtsangelegenheiten. Unter anderem sind die Ortsgerichte neben den Notaren für die »Öffentliche Beglaubigung« (im Unterschied zur amtlichen Beglaubigung z.B. durch die Städte und Gemeinden) von Unterschriften zuständig. Die zu beglaubigende Unterschrift muss persönlich im Beisein des Ortsgerichtsvorstehers oder dessen Stellvertreters geleistet bzw. als eigenhändig vollzogen anerkannt werden.
Ferner ist das Ortsgericht für die Beglaubigung von vollständigen Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden zuständig. (hir)