Der Verbandsvorstand hat am Donnerstag vergangener Woche in seiner nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, das Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan in Sachen Segmüllernicht einzuleiten, solange die Stadt Bad Vilbel die Begrenzung für den Verkauf sogenannter innenstadtrelevanter Waren in Höhe von 800 Quadratmetern vor dem Verwaltungsgericht in Gießen und mit einer Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel beklagt (der BVA berichtete).
Bad Vilbel. „Erst wenn die Stadt Bad Vilbel ihre Klagen zurückgezogen hat oder tatsächlich ein Gerichtsurteil über die Zulässigkeit und die maximale Angebotsfläche von innenstadtrelevanten Randsortimenten vorliegt, sollte das Verfahren eingeleitet werden. Dann können wir es rechtssicher zum Abschluss bringen“, sagte die Erste Beigeordnete Birgit Simon, eine Grüne. Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr ist „entsetzt“ über das Handeln des Regionalverbandes, der von Verbandsdirektor Ludger Stüve (SPD), ehemals Schönecker Bürgermeister, geleitet wird.
„Skandalös ist dieses Verfahren im Umgang mit der Stadt Bad Vilbel, weil man einer Mitgliedskommune ihr Recht verweigert, überhaupt ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes einzuleiten, ohne dies überhaupt an die zuständigen Gremien weiterzuleiten – sicherlich ein einmaliger Vorgang. Darüber hinaus will man uns sogar zwingen, auf die uns zustehenden Mittel einer rechtlichen Prüfung eines Bescheides einer anderen Behörde, nämlich der Regionalversammlung beim Regierungspräsidium, zu verzichten, und macht dies sogar zur Bedingung, überhaupt erst tätig zu werden. „Ein handfester Skandal“, schimpft Rathauschef Stöhr.
Der Clou an der Sache sei, dass die Beklagte, das Regierungspräsidium in Darmstadt, auf dessen Verfahren sich die Erste Beigeordnete Birgit Simon berufe, jener am 24. September 2012 eine eindeutige Mitteilung gemacht habe. Demnach habe das Regierungspräsidium „keine Bedenken für die Änderung des Flächennutzungsplanes“ in der von der Stadt Bad Vilbel nun eingereichten Form. Stöhr: „Vor diesem Hintergrund werden wir die für den Regionalverband zuständige Aufsichtsbehörde, das hessische Innenministerium, einschalten, dieses Verhalten anzeigen und überprüfen lassen“.
600 Arbeitsplätze
An diesem Verfahren sei es ebenso traurig, wie der Regionalverband im Sinne der Wirtschaftsförderung ein sehr negatives Signal für die gesamte Region Rhein-Main aussende. „Es ist traurig, in welcher Art und Weise er mit einem Investor umgeht, der in der Region etwa 600 Arbeitsplätze schaffen und einen dreistelligen Millionenbetrag investieren will“, so Rathauschef Stöhr weiter. Das Möbelhaus habe zwischenzeitlich nämlich den Bauantrag auf Basis von 3900 Quadratmetern Nebensortiment bei der Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises eingereicht, dabei in Kauf nehmend, dass es letztlich nur 800 Quadratmeter sein könnten. (zlp)