Strafzettel privater Parkplatzwächtern sorgen für großen Ärger
Bad Vilbel. Verflixt – eine Knolle! Wer ärgert sich nicht über Strafzettel für falsches Parken? Holger Schneider aus Bad Vilbel tut dies momentan. Durch private Parkplatzwächter fühlt er sich abgezockt – und ungerecht behandelt. Er hat einen Anwalt eingeschaltet.
Es ist kurz vor neun Uhr. Auf dem Parkplatz vor dem Drogeriemarkt Rossmann in der Frankfurter Straße 120 in Bad Vilbel stehen mehrere Autos. Holger Schneider hat heute allerdings woanders geparkt. »Nicht, dass ich wieder Ärger bekomme«, grummelt er. Wie im Februar, als er seinen Wagen auf dem Gelände abstellte, wo die Drogerie-Kette Kundenparkplätze bewirbt: kostenlos für eine Stunde, bei Einlegen einer Parkscheibe.
Die Parkfläche wird von der Firma Parkwatcher kontrolliert. »Privatparkplatz, nur für Kunden« steht groß an der Einfahrt. Dies ist verbunden mit einer kleineren rot gedruckten Warnung: Für widerrechtliches Parken droht ein Knöllchen von mindestens 30 Euro. Genau das wurde für Schneider zum Ärgernis. Er erzählt: »Es war samstags vor zehn Uhr. Ich habe den Wagen bei Rossmann abgestellt und eine Parkscheibe eingelegt, weil ich in der Drogerie einkaufen wollte. Ich bin bloß auf die andere Straßenseite gegangen, um mir kurz die Immobilien-Aushänge bei der Sparkasse anzuschauen.«
GELÄNDE VERLASSEN
Nach »zwei, drei Minuten« sei er zu Rossmann gegangen, habe eingekauft und sei weggefahren. Erst später entdeckte er den Strafzettel von Parkwatcher an seinem Auto. Am Montag habe er bei den Parkwachtern. »Die haben mir gesagt, es sei nicht zulässig, dass ich das Gelände verlasse«, erzählt er. Ein Kontrolleur hätte ihn dabei beobachtet.
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Parkwatcher auf dem Stellplatz ausgehängt habe, sei diese Bestimmung aber nicht zu entnehmen, sagt Schneider. »Ich habe einen Anwalt eingeschaltet.« Der habe ihm seine Sichtweise bestätigt. »Er sagte, so geht das nicht, wie die sich das vorstellen.«
36 Euro Vertragsstrafe sollte Schneider berappen: 30 Euro als Strafe, sechs weitere für das Einholen der Halterdaten. Er reichte seinen Einkaufs-Bon ein, doch vergeblich. Wie Parkwatcher erwiderte, sei das Parken ausschließlich während des Besuchs des ansässigen Geschäftes vorgesehen. »Sobald Sie sich vom Gelände entfernen, ohne das Fahrzeug umzuparken, wird der Vorgang aufgenommen. Es spielt daher keine Rolle, ob Sie vorher oder nachher in dem Geschäft waren«, teilte das Unternehmen dem Vilbeler mit. Eine Woche nach Erhalt dieses Schreibens ging bei Schneider bereits die »letzte Mahnung« inklusive fünf Euro Mahngebühr ein, da er angeblich weder geantwortet noch gezahlt habe. Schneider fühlt sich abgezockt – und machtl deshalb aufs Thema aufmerksam.
Auch bei Rewe am Südbahnhof 2 ist Parkwatcher aktiv, während bei Rewe und Aldi in Massenheim die Parkwächter-Firma »Fair parken« kontrolliert. Dort beträgt die Strafe 24,90 Euro. Doch warum das Ganze? Wie Rossmann-Sprecherin Vivian Thürna auf Anfrage erläutert, hätten Kunden in der Vergangenheit oft keinen Stellplatz gefunden. »Denn die Parkplätze waren anderweitig belegt.« Daher habe der Vermieter der Immobilie Parkwatcher beauftragt. »Da Parkwatcher eigenständig arbeitet und nicht von uns beauftragt wurde, haben wir wenig Einflussmöglichkeit aufs konkrete Vorgehen.«
AUFTRAG DES VERMIETERS
Ähnlich äußert sich Anja Krauskopf, Pressesprecherin bei Rewe. »Rewe hat Parkwatcher auf dem Grundstück Am Südbahnhof 2 nicht beauftragt«, erklärt sie. Auftraggeber sei der Vermieter, Hintergrund die große Anzahl Fremdparker. Besonders in Innenstadtlagen oder an stark frequentierten Orten blockierten Fremd- und Dauerparker die Stellplätze.
Krauskopf: »Aus diesem Grund haben wir auf vielen Parkplätzen eine Parkscheibenregelung. Gut sichtbare Hinweisschilder weisen auf diese Regelung hin.« In »wenigen Einzelfällen« habe Rewe eigeninitiativ eine Parkraumüberwachung beauftragt. Bei ungerechtfertigten Missverständnissen zeigten sich die Unternehmen in der Regel kulant, erklärt sie. Parkwatcher war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Online-Ausgabe der Zeitung »Die Zeit« zitierte im November 2018 eine Verkehrsrechtsexpertin. Nach deren Ansicht sei »die Vertragsstrafe rechtens, wenn man sein Fahrzeug nach Verlassen des Marktes weiterhin auf dem Parkplatz belässt, um noch andere Erledigungen zu tätigen«. Laut dem Magazin Focus (Mai 2017) sähen Gerichte die Gebühren indes kontrovers. Und im Internet finden sich viele Tipps, wie sich Betroffene wehren können.
Von Petra Ihm-Fa