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Sieben Jahre Haft – Keine Gnade für brutale Schläger – Das Opfer wurde um ein Haar ermordet

Sieben Jahre sowie sieben Jahre und vier Monate – so lautet das Urteil des Frankfurter Landgerichts im Prozess gegen die zwei Schläger vom Bad Vilbeler Nordbahnhof. Seit zwei Wochen hatten sie sich vor der großen Jugendstrafkammer wegen Mordversuchs, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.

Bad Vilbel. Am frühen Abend verkündete der Vorsitzende Richter Uwe Steitz am 4. Juli die Entscheidung. Nach vier Verhandlungstagen kamen er und seine Richterkollegen zu dem Schluss, dass sich die 21 und 22 Jahre alten Angeklagten des versuchten Mordes, des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hätten. Steitz skizzierte während der Urteilsverkündung noch einmal die außergewöhnlich brutale Tat, der am Abend des 11. Oktober vergangenen Jahres ein völlig argloser Passant aus Ortenberg zum Opfer fiel.

Opfer leidet noch

Der 43-jährige hatte das Interesse der angetrunkenen jungen Männer erregt, als er sich auf dem Bahnsteig mit seinem Tablet-PC beschäftigte. Um in den Besitz des Kleincomputers zu gelangen, traten und schlugen die Angeklagten den bereits auf dem Boden liegenden Schulhausmeister mit solcher Wucht, dass ihm sämtliche Gesichtsknochen brachen und er anschließend im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Auch heute, neun Monate nach dem Vorfall, leidet das Opfer noch an Erinnerungslücken und Sprachstörungen.

„Wer einen Menschen, der bereits bewusstlos am Boden liegt, mit solcher Wucht schlägt und tritt, nimmt seinen Tod zumindest billigend in Kauf“, sagte Steitz, während das Opfer, wie schon an den vorhergehenden Verhandlungstagen, ruhig und gefasst auf der Nebenklägerbank saß.

„Es war ein klassischer Raubmordversuch“, hatte Staatsanwältin Helge Pfeil bereits in ihrem Schlussvortrag festgestellt. Darüber hinaus ging sie aber noch von einem weiteren Mordmerkmal aus, dem der Ermöglichung einer weiteren Straftat (Raub). Pfeil nannte natürlich die große Gewaltanwendung als strafverschärfend, auch die lange Vorstrafenliste und die laufende Bewährungszeit. Gleichwohl hätten sich die Männer dadurch nicht davon abhalten lassen, reichlich Alkohol zu konsumieren, „wo sie doch wussten, wie sie darauf reagieren würden“.

Deshalb komme auch keine eingeschränkte oder gar ausgeschlossene Schuldfähigkeit in Frage – auch wenn die jungen Männer seinerzeit offenbar eine Stresssituation zu bewältigen hatten. So standen sie vor dem Rausschmiss des besuchten Berufsbildungswerkes. Die damit verbundene fehlende Reife brachte den jungen Erwachsenen immerhin die Einstufung des Falls in das mildere Jugendstrafrecht ein.

„Wären Sie bei dem Übergriff nur einen Monat älter gewesen, hätten Sie mit einer Höchststrafe von fünfzehn Jahren Haft rechnen müssen“, sagte Pfeil zu dem älteren Angeklagten, der im auf die Tat folgenden November das 21. Lebensjahr vollendete. Für den heute 22-Jährigen beschloss die Kammer über den Freiheitsentzug hinaus die Einweisung in eine Alkoholtherapie, die voraussichtlich nach den ersten eineinhalb Jahren in Haft angetreten werden muss. Ein Sachverständiger hatte dem alkoholabhängigen Mann einen etwa zweijährigen Therapiebedarf diagnostiziert.

Milde gefordert

Die beiden Verteidiger bemühten sich in ihren Schlussvorträgen, ihre Mandanten vor dem Vorwurf des Mordversuchs zu bewahren. Sie forderten geringere Haftstrafen – wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Hehlerei. Rechtsanwalt Ulrich Schmid erklärte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sein Mandant (21) den Kumpel sogar aufgefordert habe, aufzuhören: „Die Sache war ihnen völlig entglitten.“ An das Computergerät habe dabei niemand gedacht.

Auch Anwalt Werner Wickler versuchte, den Mitangeklagten in ein besseres Licht zu stellen. Gleichzeitig lobte er aber auch den während der vier Verhandlungstagen durchweg anwesenden Geschädigten. „Sie haben sich wirklich als liebenswerter Mensch erwiesen, der gegenüber unseren Mandanten keinerlei Hass oder Belastungseifer gezeigt hat.“