Bad Vilbel. Die Regionalversammlung beschränkte die innenstadtrelevante Ware im Februar 2011 auf 800 Quadratmeter – vor allem auf Druck aus Bad Vilbeler Nachbargemeinden wie Bad Homburg, die ein Ausbluten ihrer Geschäfte befürchten. Dagegen klagt die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen das Regierungspräsidium und das Land. Zum anderen strebt die Stadt eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Sortimentsbegrenzung an. (zlp)
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