Karben. Die Stadt sucht eine neue Schiedsperson. Wegen des vorzeitigen Ausscheidens der seitherigen Schiedsperson muss diese Position neu besetzt werden. Nach Paragraph 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 richtet jede Gemeinde zur Schlichtung privater Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsamt ein. Die Schiedsperson ist für die Dauer von fünf Jahren zu benennen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich nach Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für die Ausübung dieses Amtes als geeignet betrachten, werden gebeten, sich bis zum 20. Januar 2020 schriftlich beim Magistrat der Stadt Karben, Fachbereich 1 – Zentrale Dienste, Öffentlichkeitsarbeit, Herrn Peña Bermúdez, Rathausplatz 1, 61184 Karben zu bewerben.
Die Eignungs- und Ausschlussgründe nach § 3 Schiedsamtsgesetz, sind hierbei zu beachten. Auskünfte unter Telefon 06039 / 481-600 gegeben. (zlp)
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