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Ruderverbot!

Das Kanufahren auf der Nidda bei Dortelweil und Ilbenstadt bleibt weiterhin verboten. Ein Kanu- und zwei Anglerverbände versuchten vergeblich, die Anordnung vor dem Gießener Verwaltungsgericht zu stoppen. Damit kamen sie nicht durch.

Bad Vilbel. Der Hessische Kanu-Verband (HKV) und zwei Angelsportvereine hatten gegen das Regierungspräsidium (RP) geklagt. Mit einer bis zum 30. September 2012 befristeten Schutzverordnung wurde das Betreten der Nidda, das Befahren mit muskelkraft- und maschinenbetriebenen Wasserfahrzeugen aller Art sowie das Laufenlassen und Baden von Hunden in den Renaturierungsgebieten untersagt.

Das gilt für zwei Flussabschnitte zwischen Ilbenstadt und Groß-Karben und zwischen Klein-Karben und Dortelweil.Dadurch sollten einige freilebende, besonders streng geschützte Arten wie Eisvogel und Europäische Sumpfschildkröte sowie neu angesiedelte Fischarten geschützt werden.

Die Verfügung rief den Protest der Wassersportler hervor, die sich von ihrem Hobby ausgegrenzt sahen. Zudem habe man sie vorher angehört, aber entschieden, ohne nach einer Kompromisslösung zu suchen, monierten die Kanuten (die FNP berichtete). In der Klage kritisierten sie, es fehle an einer konkreten Gefahrenlage und monierten den zeitlichen Rahmen und die Verhältnismäßigkeit der Anordnung.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat den Klägern nun den „Eilrechtsschutz“ gegen die Verfügung des RP versagt. Dem Hessischen Kanu-Verband sprach das Gericht bereits die Antragsbefugnis ab. Der Verband habe nur Rechte seiner Mitglieder geltend gemacht. Dies sei ihm prozessrechtlich jedoch verwehrt. Die Verletzung eigener Rechte sei nicht dargelegt worden. Die beiden Angelsportvereine vermochten „in der Sache mit ihren Argumenten nicht durchzudringen“, so VG-Sprecherin Sabine Dörr.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.“ Auch die zeitliche Ausdehnung des Nutzungsverbotes bis Ende September sei gerechtfertigt, da wegen der späten Eiablage der Europäischen Sumpfschildkröte im Juni erst im Spätsommer mit dem Schlüpfen der Jungtiere gerechnet werden könne.

„Sehr negativ“ bewertet Petra Schellhorn, Vorstandsmitglied des Hessischen Kanuverbands, das Urteil. Als juristischer Laie wolle sie nun erst einmal mit dem Rechtsbeistand des Vereins über Konsequenzen beraten. Sie kündigt aber an: „Wir setzen weiter auf den Dialog mit den Behörden.“ Die Kanuten wollen weiter für einen Kompromiss werben.

„Was uns sehr ärgert“, so Schellhorn, sei, dass das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) für die Untersuchung „Monitoring – Fische 2012“ auch in den gesperrten Bereichen der Nidda eine „Elektrobefischung“ durchführe. Dabei werden die Fische per Elektroschock betäubt, gezählt und wieder freigelassen.