Bad Vilbel. Heftige Kritik an Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) übt SPD-Vorsitzender Udo Landgrebe in einer Stellungnahme zur Schließung des Kurhausrestaurants durch das Veterinäramt des Kreises wegen mangelnder Hygiene (wir berichteten). Statt der von Stöhr angekündigten „gehobenen Gastronomie in anspruchsvollem Ambiente“ sei das Restaurant nun zu und das Kurhaus ohne Bewirtung, moniert er. Dass der Bürgermeister für die Verschmutzungen und die verdorbenen Lebensmittel nicht verantwortlich sei, räumt Landgrebe ein, dass Dr. Stöhr aber auf nur einen einzigen Kandidaten gesetzt und sich gleich für den entschieden habe, das gehe auf die Kappe des Rathauschefs und sei ein Fehler gewesen.
„Es liegt die Vermutung nahe, dass die Übertragung der Renovierung auf die neuen Pächter ein ausschlaggebender Faktor dabei war. Denn damit war die Stadt erneut als Mitgestalter aus der Verantwortung. Man brauchte keine eigenen Mittel aufzuwenden und vertraute darauf, dass der Pächter oder der Investor es schon richten wird“, kommentiert der Genosse.
Die Schließung des Kurhaus-restaurants sei für Bürger und Vereine „eine Katastrophe“, denn nachweislich gibt es in der gesamten Kernstadt keinen vergleichbaren historischen und so zentralen Ort, der sich trotz der kurz -und langfristig dringend anzupackenden notwendigen Verbesserungen treffflicher zum Feiern und Versammeln für mittelgroße und größere Gruppen anbiete als das Kurhaus. Deshalb müsse der Bürgermeister „trotz der unrühmlichen Schließung des Kurhausrestaurants dafür sorgen, dass das große und kleine Cafe dennoch den Bürgern zum Feiern und Versammeln weiterhin zur Verfügung stehen“, so Landgrebe. Dabei wäre die Versorgung der Gäste, etwa durch Kooperationen mit ortsansässigen Catering-Anbietern oder auch dem Berufsförderungswerk (BFW), denkbar. Außerdem habe der Bürgermeister nach Kündigung des jetzigen Pachtvertrages, „unverzüglich für einen neuen und qualifizierten Gastronomen zu sorgen“. Dazu seien in Fachzeitschriften, in Zeitungen und im Internet Annoncen zu schalten, wonach ein qualifiziertes Gremium die Auswahl treffen soll, fordert Landgrebe. (sam)