Karben. Die neue Mehrheit habe im nicht-öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Ratsschänke in Kloppenheim nicht zu verkaufen, gab die Stadtverwaltung am Montag offiziell bekannt. Dies bedeute, die Ratsschänke bleibt Eigentum der Stadt.
Bürgermeister Roland Schulz hatte vorab beantragt, diesen Punkt öffentlich zu behandeln, um so eine größtmögliche Transparenz im Verfahren herzustellen. Diesen Antrag habe die Mehrheit abgelehnt, informiert Magistratssprecherin Susanne Schubert.
Für die Verwaltung sei klar, dass mit der Ablehnung einer öffentlichen Beratung, die Mehrheit aus CDU und FWG von eigenen Fehlern und eigenem Fehlverhalten ablenken wolle. Denn zum wiederholten Male habe die neue Koalition aus nicht-öffentlichen Sitzungen berichtet, „und zwar ausschließlich bruchstückhaft“, so Schubert. So seien frühzeitig Preise, Bieter, aber auch angebliche Verfahrensfehler der Verwaltung vor und nach nicht-öffentlichen Sitzungen an Medien weitergeleitet worden. „Also jeweils Teilinformationen, die der Mehrheit in den Kram passten“, schreibt Schubert. Dass der Koalition nicht an einer umfassenden Information der Öffentlichkeit gelegen sei, zeige deren Abstimmungsverhalten zum Antrag des Bürgermeisters auf öffentliche Verhandlung. Dies lege die Vermutung nahe, so Schubert weiter, dass CDU, FWG und FDP „mehr an der Verschleierung von Sachverhalten und gezielter Desinformation als an einem transparenten Verfahren gelegen ist, um davon abzulenken, dass bereits im Vorfeld Verhandlungen von Mitgliedern dieser neuen Mehrheit mit Interessenten und Bietern geführt und vermutlich sogar Absprachen getroffen wurden“.
In einer öffentlichen Sitzung wäre außerdem klar geworden, dass das versehentliche Öffnen des einen Angebots für die Entscheidung völlig irrelevant sei.
Die Pressemitteilung von CDU, FWG und FDP zu dem in nichtöffentlicher Sitzung beratenen Punkt „Verkauf der Ratsschänke“ stelle erneut „eindeutig“ unter Beweis, dass die neue Mehr-heit nicht gewillt sei, sich an die Verschwiegenheitspflicht nach § 24 Hessischer Gemeindeordnung zu halten, betont die Magistratssprecherin. Abschließend wolle sie noch deutlich machen, dass Pressemitteilungen der Koalition, keine offiziellen Verlautbarungen der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates und der Stadtverwaltung darstellen. (cwi)