Bad Vilbel. „Wegen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es Eltern möglich, ihre Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren radfahrend auf einem Gehweg zu begleiten“, teilt Verkehrsdezernent Sebastian Wysocki (CDU) mit. Die bisherige Regelung sah vor, dass Eltern auf der Straße oder auf einem Radweg fahren, während ihre Kinder bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen mussten.
„Die Änderung besagt zusätzlich, dass auch Kinder unter acht Jahren auf Radwegen fahren dürfen, sofern diese von der Fahrbahn getrennt sind“, so Wysocki. Davon ausgeschlossen sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen. „Die Kinder können auf dem Gehweg von einer Person begleitet werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.“
Diese Änderung solle dazu führen, dass Eltern auf das Fahrrad als Fortbewegungsmittel setzen. „Gerade in einer Stadt wie Bad Vilbel kann man viele Wege mit dem Fahrrad zurücklegen. Nehmen wir nur den täglichen Weg zum Kindergarten oder zur Grundschule. Anstatt mit dem Auto können Eltern ihre Kinder nun radelnd dorthin bringen“, erklärt Wysocki. Er bittet die Eltern um Vorsicht: „Auf Gehwegen haben Fußgänger nach wie vor Vorrang. Eltern sollten also ihre Kinder und mögliche Konfliktpunkte stets im Blick haben. (zlp)