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Quellenstadt will nicht länger die Melkkuh sein

Bad Vilbel. Aus der Sicht des städtischen Sozialdezernates sollte der Wetteraukreis auf jeden Fall im Interesse der kreisangehörigen Gemeinden gegen die Auflage des Regierungspräsidiums (RP), die Kreisumlage um zwei Prozentpunkte auf 38,5 % zu erhöhen, nochmals argumentativ vorgehen und notfalls sogar Rechtsmittel einlegen, betont Erster Stadtrat Jörg Frank. Wenn der Kreis rück-wirkend die Kreisumlage erhöhe, lasse das die von der Stadt Bad Vilbel zu zahlende Kreisumlage von 11,8 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro anwachsen. Hinzu komme noch die Schulumlage in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Zusätzlich verzeichnen alle Städte und Gemeinden bundesweit durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise dramatische Einnahmeeinbußen, argumentiert Frank. Die Stadt war vorbildlich im Ausbau der Kinder- und Schülerbetreuung und verfolge „ein ehrgeiziges Programm zum Ausbau der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“, so Frank. Ein großer Teil der städtischen Einnahmen fließe dorthin und soll auch künftig dafür verwendet werden.

Zwei Probleme sieht Stadtrat Frank in Zusammenhang mit der Erhöhung der Kreisumlage.

Es komme auf die Stadt noch die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krabbelstubenplatz zu den Ansprüchen auf einen Kindergartenplatz hinzu. Bad Vilbel müsse bis Ende 2012 mindestens rund 180 Krabbelstubenplätze zusätzlich (!) zu den bereits bestehenden 179 Plätzen schaffen.

Fakt sei auch, dass der Wetteraukreis eigene Pflichten zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen außer einem kleinen Beitrag für die U-3-Betreuung nicht erfülle und die Gemein-den dabei im Stich lasse. „Gleichermaßen wird die dem Kreis als Schulträger obliegende Schulvorbereitung und Schülerbetreuung Stück für Stück auf die Gemeinden abgeschoben, die sich nicht wehren können“.

Das städtische Sozialamt werde unter solch widrigen Bedingungen umsteuern müssen. Die Schwerpunkte der Ausbaupläne lege man auf die Erfüllung der Rechtsansprüche auf einen Krabbelstuben- und Kindergartenplatz. „Die Hort- und Schülerbetreuungsplätze können im Ausbauprogramm nicht oder nicht mehr so umfangreich berücksichtigt werden“, erklärt Jörg Frank. (sam)