Zwei Stunden stand das öffentliche Leben am Montag, 4. August, in der Innenstadt wegen einer Bombendrohung in der Volksbank (BVB) still. Jetzt sind die Ermittler der Polizei am Zug.
Bad Vilbel. Auch wenn Polizeispürhund Elex keinen Sprengstoff in den Räumen der BVB fand (der BVA berichtete ausführlich), ist der Fall längst nicht erledigt. Im Gegenteil: Die Bad Vilbeler Polizei ermittelt nun wegen der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“.
Ein bislang unbekannter Mann hatte am Montag um 14.20 Uhr in der Volksbank angerufen und gedroht: „In halber Stunde Bombe“. Daraufhin mussten die rund 120 Mitarbeiter sofort das Gebäude verlassen, die Polizei rückte in großer Besetzung an und ließ sicherheitshalber das Areal am Marktplatz großräumig sperren.
Leicht wird die Fahndung der Polizei nach dem Täter nicht. Denn der Anruf, der nur wenige Sekunden dauerte, ging nach Informationen der Presse bei einer telefonischen Nebenstelle der Bank ein – und wurde nicht aufgezeichnet.
Jetzt beschreitet die Bad Vilbeler Polizei einen formalen Weg: Sie beantragt einen richterlichen Beschluss mit dem Ziel, beim Telefonanbieter der Bank einen Antrag zu stellen, damit dieser den Anruf zurückverfolgt und die Anrufstelle ermittelt – zum Beispiel ein Handy oder einen Festnetzanschluss. Diese Info bekäme dann wieder die Polizei. Wann das geschieht, ist noch unklar. „Wir hoffen, in einigen Tagen nähere Informationen zu haben“, erklärte der stellvertretende Wetterauer Polizeisprecher Erich Müller auf Anfrage. Von der Rückmeldung des Telefonanbieters hängen die weiteren Fahndungsmaßnahmen ab. In der Vilbeler Ermittlungsgruppe der Polizei gibt es mehrere speziell auf den Umgang mit Drohanrufen geschulte Beamte. Wird ein solcher Fall öffentlich, gebe es oft Nachahmungstäter, haben Kriminologen festgestellt. Manche Leute werden so erst auf die Idee gebracht und starten solche Anrufe“, bedauert Erich Müller.
Nicht der erste Vorfall
Konkrete Aufklärungszahlen für Drohanrufe lägen ihm nicht vor, so der Polizeisprecher. Fakt sei aber Folgendes: „Kommt so ein Anruf direkt über den Polizei-Notruf rein, liegt die Aufklärung bei 100 Prozent.“ Denn eine Rückverfolgung sei auch zum Beispiel in Telefonzellen möglich. „Im konkreten Fall der Volksbank müssen wir aber erst einmal die weiteren Recherchen abwarten“, betont Müller. Und ergänzt: „Sollte der Anruf von einem Handy gekommen sein, ist die Chance groß, den Täter zu fassen!“
Sollte das geschehen und der Bombendroher angeklagt werden, drohen ihm gemäß Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis. Das gilt nicht nur im Fall einer tatsächlichen Bombe, sondern auch für das Vortäuschen eines Anschlages. Es war nicht die erste Bombendrohung gegen ein Geldinstitut in Bad Vilbel. Am 15. Februar 2001 drohte ein anonymer Anrufer, in einer Stunde eine Bombe in der Dresdner Bank in der Frankfurter Straße 113 zu zünden. Auch damals fand die Polizei keinen Sprengstoff, der Täter wurde nicht ermittelt.(zlp)