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Planungen künftig enger abstimmen – Erster Stadtrat nimmt zum Bau des Weges und der Treppen am neuen Heilsberger Seniorenheim Stellung

Bad Vilbel. Die Debatte um den Weg und die steile Treppe neben dem gerade im Bau befindlichen neuen Heilsberger Seniorenheim (wir berichteten) veranlasste den Ersten Stadtrat Sebastian Wysocke (CDU) Stellung zu einer Stellungnahme. »Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist am westlichen Grundstücksrand des Seniorenpflegeheims eine drei Meter breite öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung »Fußweg« festgesetzt. Hier ging es darum, die Funktion des quer über das Grundstück verlaufenden, nicht als Wegeparzelle vorhandenen Weges zu ersetzen«, sagt er

Sebastian Wysocki soll Stadtrat werden. (pv)

Schon im seinerzeitigen Bebauungsplanverfahren seien verschiedene Anregungen zum Weg seitens der Öffentlichkeit vorgebracht worden. Unter anderem sollte der Weg zwischen die Senioreneinrichtung und den Wasserhochbehälter verlegt werden, um stufen- und barrierefrei zu sein. In der von den Gremien beschlossenen Abwägung sei allerdings schon damals ausgeführt worden, dass ein derartiger Wegeverlauf geprüft werde. Für die Anbindung an die Zufahrt zum Hochbehälter müsste, so Wysocki, jedoch ein mindestens ebenso starkes Gefälle überwunden werden. Eine barrierefreie Nutzung des weiterführenden Weges nach den gesetzlichen Vorgaben wäre für Rollstuhlfahrer aufgrund der Topographie nicht möglich.

Beschlüsse der Gremien
Ebenfalls sei seitens der Öffentlichkeit angeregt worden, dass der neu anzulegende Fußweg barrierefrei zu gestalten sei. Die Gremien hätten hierzu beschlossen, dass der öffentliche Fußweg nach Norden, der am Kindergarten der Gemeinde Verklärung Christi vorbei führt, erhalten bleibt, aber verlegt wird. Auch dazu sei damals in den öffentlichen Unterlagen festgehalten und von den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt worden: Eine barrierefreie Nutzung des Weges gemäß Vorgaben für Rollstuhlfahrer war und ist aufgrund der Topographie nicht möglich und auch im Ist-Zustand wegen des Gefällses nicht möglich.

Die öffentlichen Wegeverbindungen werden aufrechterhalten. Dies gilt auch für eine witterungsbedingte Unfallgefahr. Möglich ist eine Kombination aus Rampen und Treppen, die das Mitführen von Fahrrädern und Kinderwagen ermöglicht. Ein barrierefreier Ausbau des Weges, so der Stadtrat, wäre nur auf Kosten einer sinnvollen Bebaubarkeit des Grundstücks möglich gewesen.

»Ich möchte betonen, dass das Thema Barrierefreiheit natürlich auch bei den Planungen 2013/2014 schon Thema war. Diese Planungen sind in den Erschließungsvertrag mit dem Investor eingeflossen und werden aktuell durch diesen auf dessen Kosten realisiert. Die jetzt realisierte Gehwegverbindung an der westlichen Grundstücksgrenze hat einen Höhenunterschied von circa acht Metern zu überwinden. Das vorhandene Gelände steigt von der Straße Am Hang zuerst leicht an, bevor es nach circa 20 Metern mit einer Neigung von zehn Prozent und nach weiteren 20 Metern mit einer Neigung von rund 27 Prozent weiter in Richtung Norden abfällt und nach insgesamt 65 Metern den weiterführenden Weg erreicht.«

Verbinde man den Anfangs- und Endpunkt linear miteinander, so erhalte man eine Längsneigung von 12,4 Prozent, wobei der Höhenunterschied zum vorhandenen Gelände bis zu 2,80 Metern betrage und somit umfangreiche Hangsicherungsmaßnahmen notwendig gewesen wären. Auf der Länge des Grundstücks lasse sich der Höhenunterschied daher nur mit einer Treppenanlage überwinden. Insgesamt seien zehn Treppen in 3er-Gruppen in Annäherung zum Geländeverlauf angeordnet worden.
Verkehrssicherheit

Um die Beförderung von Kinderwagen oder Fahrrädern zu ermöglichen seien Fahrstufen mit einer Breite von einem Meter vorgesehen, daneben noch eine Treppenbreite von mindestens 1,50 Metern und ein beidseitiger Handlauf. Zusätzlich werde der Weg entwässert und beleuchtet, was wesentlich zur Verkehrssicherheit beitrage. »Eine den strengen Normen der Barrierefreiheit gerechte Rampenanlage war und ist auf dem Grundstück unter vernünftigen Bedingungen einfach nicht herstellbar.«

Aufgrund der Gegebenheiten habe die Stadt die Lösung mit der vorliegenden Treppenanlage für am geeignetsten gehalten. »Aufgrund der uns, leider erst im Nachhinein vorliegenden Informationen, verstehen wir den Unmut in der Bevölkerung und unter den damals handelnden Personen und bedauern dies zutiefst. Das Missverständnis resultiert daraus, dass der Ortsbeirat eine einfache Befahrbarkeit wollte in Kenntnis, dass diese nicht barrierefrei möglich sei und die Stadt die Barrierefreiheit meinte. Für zukünftige Vorhaben sichere ich zu, dass wir solche Wegeplanungen eng mit dem Ortsbeirat abstimmen werden«, so der Erste Stadtrat abschließend in seiner öffentlichen Stellungnahmen. (zlp)
Sebastian Wysocki
BV_Wysocki