Karben. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer Veränderungssperre will die Stadt Karben die Ortsentwicklung in den alten gewachsenen Dorfkernen von Groß- und Klein-Karben steuern. „Die Bebauung ist sehr eng in den oft ehemals landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften mit Hofreiten. Wir wollen im sensiblen innerörtlichen Bereich die Nutzungen planungsrechtlich sichern und ein verträgliches Maß definieren“, erklärte Bürgermeister Guido Rahn (CDU) in der Stadtverordnetenversammlung.
Der „kreativen Ausnutzung“ selbst der kleinsten Grundstücke, auf denen bislang nur eine Gartenhütte oder eine Garage stand, und deren Bebauung solle damit Einhalt geboten werden. Ziel des Magistrats sei es, die bestehende und charakteristische Gebäudestruktur in den Ortskernen der beiden Stadtteile zu sichern und zu erhalten sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, erklärt der Bürgermeister.
Besonders in Groß-Karben gehe es darum, nach der Eröffnung der Nordumgehung und im Rahmen der Dorferneuerung die Entwicklung der Verkehrsräume behutsam zu steuern. Keine Einwände kamen von den Fraktionen des Stadtparlaments. „Der Ortsbeirat Groß-Karben hat der Vorlage des Magistrats einstimmig zugestimmt“, erklärte Hartmut Plewe (CDU), Ortsvorsteher von Groß-Karben.
In Groß-Karben umfasst das Planungsgebiet den Ortskern beiderseits der Bahnhofstraße, angefangen von der Kreuzung Gehspitze im Süden bis zur Einmündung in die Heldenberger Straße und anliegenden Parzellen. In Klein-Karben ist es der komplette Dorfkern beiderseits der Rathausstraße und der Rendeler Straße sowie zwischen diesen Straßen.
„Es gibt hier kaum Parkplätze, trotzdem wird weiter angebaut, wo es nur irgend geht“, kritisierte Bürgermeister Rahn das bisherige Vorgehen der Bauherren. Dem solle der Bebauungsplan nun ein Ende bereiten.
Deswegen seien auch für Klein-Karben der Bebauungsplan und die Veränderungssperre ein notwendiger Beschluss, um Fehlentwicklungen in Zukunft zu vermeiden. Ab sofort können damit im Bereich der Veränderungssperre neue Bauvorhaben nicht realisiert werden, bestehende Gebäude dürfen nicht mehr abgerissen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Karben. (ado)