Wie Bürgermeister Stöhr am Donnerstag vergangener Woche im Haupt- und Finanzausschuss verkündete, habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage gegen den Bebauungsplan für das auf dem Heilsberg geplante Seniorenpflegeheim abgewiesen.
Bad Vilbel. „Obwohl er selbst Jurist ist, ließ der Bürgermeister bei seinen Ausführungen unerwähnt, dass sich die Ablehnung lediglich auf das von einem Anwohner angestoßene Eilverfahren bezieht, nicht aber auf das Hauptverfahren der von drei Klägern eingereichten Normenkontrollklage“, stellt die Bürgerinitiative Heilsberg durch Bettina Münch klar.
So enttäuschend der Ausgang des Eilverfahrens für den Kläger wie für die betroffenen Anwohner auch sein mag, sei damit über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes keineswegs abschließend entschieden.
Aus dem vorliegenden Urteil gehe hervor, dass verschiedene Einwände gegen den Bebauungsplan im Eilverfahren nicht behandelt wurden und erst im Hauptverfahren zu klären sein werden.
Dem von Bürgermeister Stöhr vorweggenommenen Urteil zum Trotz sehen die Kläger, wie die in der Initiative Heilsberg zusammengeschlossenen Anwohner, der Entscheidung des VGHs weiter mit Zuversicht entgegen. Es bleibe zu hoffen, so Münch, dass der Investor es in dieser Sache ein wenig genauer nimmt als Bürgermeister Stöhr und mit dem Baubeginn vernünftigerweise wartet, bis ein endgültiges Urteil ergangen ist. (sam)