Missachtung kann teuer werden – Es gibt einige Ausnahmen
Wetteraukreis. Seit Dienstag gilt im Wetteraukreis eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Was bedeutet die Allgemeinverfügung für die Wetterauer?
Seit Dienstagabend dürfen die Wetterauer ihre Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nicht verlassen. Es ist verboten, draußen als Fußgänger, Radfahrer oder auf den Straßen in Autos unterwegs zu sein. Eine Durchfahrt durch den Kreis ist zulässig.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß?
Bei Verstößen gegen die Ausgangssperre sind nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder möglich, erklärt Michael Elsaß, Sprecher des Landkreises. Wer erwischt wird, muss – bei erstmaligen, nicht schwerwiegenden Verstößen – mit einem Bußgeld von ca. 200 Euro rechnen. Jeder Einzelfall müsse aber individuell betrachtet werden. Ohnehin geht es nicht nur um Verbote: »Die vom Land Hessen vorgeschriebene Ausgangssperre hat auch eine gewisse Symbolkraft, um die Ernsthaftigkeit der Lage zu betonen«, sagt Landrat Jan Weckler.
Gibt es Ausnahmen für die Regelung?
Ja, so einige. Dazu zählen gesundheitliche Anlässe wie beispielsweise ein Arzt- oder Krankenhausbesuch sowie berufliche Gründe. Im letzteren Fall ist es ratsam, einen Dienstausweis oder eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers dabeizuhaben. Ausnahmen gelten auch für ehrenamtliche Rettungskräfte und Helfer, für getrennt lebende Eltern beim Zurückbringen oder Abholen von Kindern und für Menschen, die beispielsweise Familienmitglieder pflegen und betreuen. Auch Sterbebegleiter und Teilnehmer von Sitzungen kommunaler Gremien und Besucher von Gottesdiensten sind von der Regelung ausgenommen.
Darf ich mit meinem Hund nachts Gassi gehen?
Ja. Die Versorgung von Tieren ist eine weitere Ausnahme, die der Landkreis für die Ausgangssperre neben »Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention« nennt.
Was ist ebenfalls noch verboten?
Unter anderm Glühweinstände. In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol zum sofortigen Verzehr mehr abgegeben werden. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist ebenfalls untersagt.
Hat mein Supermarkt weiter bis 22 Uhr auf?
Abwarten. Landrat Weckler wirbt dafür, dass auch die Einzelhändler im Wetteraukreis die neuen Regelungen unterstützen. »Wir empfehlen, die Geschäfte freiwillig spätestens um 20.30 Uhr zu schließen, damit die Menschen nach 21 Uhr nicht mehr ohne guten Grund draußen auf den Straßen unterwegs sind.«
Worauf fußt die Entscheidung des Kreises?
Hintergrund der Bestimmung ist, dass der Kreis an drei Tagen in Folge den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner überschritten hat. Am Montag lag er bei 275 – der höchste Wert in Hessen. Man habe es trotz der Ausbrüche in mehreren Alten- und Pflegeheimen laut Landrat Weckler mit einem diffusen Infektionsgeschehen zu tun. Aktuell könnten nicht alle Kontaktketten rechtzeitig nachverfolgt werden. Weil nach Überzeugung des Kreises Infektionen »überwiegend auf den eigenen Haushalt und familiäre/private Begegnungen« zurückzuführen seien, stellten kontaktreduzierende Maßnahmen »das einzig wirksame Mittel zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems dar«.
Wie lange gilt die nächtliche Ausgangssperre?
Bis Heiligabend, 18 Uhr. Die Maßnahmen können erst wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 200 gesunken ist.
Wer kontrolliert die Ausgangssperre eigentlich?
Die Kontrolle übernehmen jeweils die Ordnungsämter der Kommunen und die Polizei. Laut deren Sprecherin Corina Weisbrod wird die Polizei insbesondere in den Abendstunden Kontrollen durchführen. Man verfolge dabei einen kommunikativen Ansatz und baue in Gesprächen auf die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Aber: »Wo die Kollegen auf Unverständnis und Ignoranz treffen, schreiten sie konsequent ein und ahnden Verstöße.« (hed/srs)