Bad Vilbel. Als Samstagabend gegen 18.30 Uhr einige Besucher des Indoor-Spielplatzes „Das Tollhaus“ in Dortelweil den Heimweg antreten wollten, staunten sie nicht schlecht. Ihr Auto war weg. Abgeschleppt durch die Firma „Park Räume“, die auf dem Parkplatz zwischen der Firma „Schuh-Braun“ und „Das Tollhaus“, legitimiert durch Herrn B., Eigentümer des Grundstücks, das Hausrecht ausübt. Laut Aussagen der Geschäftsleitung des „Tollhaus“ sei zu betonen, dass die Firma „Schuh-Braun“ nichts mit den Machenschaften der Firma „Park Räume“, vertreten durch Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, zu tun hat.
Besonders hart traf es eine junge Familie aus Hanau. Das Paar, das mit seiner kleinen Tochter im „Tollhaus“ einen fröhlichen Nachmittag verbracht hatte, sollten für die „Freilassung“ ihres VW-Tourans die unglaubliche Summe von 325 Euro an Ort und Stelle bezahlen, sonst würde das Fahrzeug als Pfand für einen imaginären Schaden, der angeblich durch das widerrechtliche Parken entstanden sei, von der Firma „Park Räume“ einbehalten werden. Dabei musste das kleine Kind mit ansehen und –hören, wie Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke, Komplementär der Firma „Park Räume“, höchstselbst und gnadenlos sein angebliches Recht auf Einbehalt des Fahrzeuges durchsetzen wollte. Mit einer Parkkralle und dem herbeigerufenen Abschleppwagen wollte er verhindern, dass die junge Familie nach Hause fahren konnte.
Zeugen der Szene empörten sich verständlicherweise lauthals über dieses herzlose Verhalten. Sie wurden pauschal und sofort von Dipl.-Ing. Gehrke mit einem „Hausverbot“ bedacht. Sie durften vom Nachbargrundstück, dem Parkplatz des „Tollhaus“, das weitere Geschehen beobachten. Hier entschied, nach mehr als eineinhalb kalten und quälenden Stunden, die von einem Betroffenen herbeigerufene Polizei, dass die junge Familie mit ihrem Fahrzeug sofort, ohne Zahlung der verlangten Summe von 325 Euro, freizulassen wäre, da es an Freiheitsberaubung grenzt, wenn man eine, im sechsten Monat schwangere Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter bei nasskaltem Wetter nicht nach Hause ließe. Die Polizei konnte ansonsten nur bedingt helfen, da es sich bei dem Grundstück zwischen der Firma „Schuh-Braun“ und dem Parkplatz des „Tollhaus“ tatsächlich um ein Privatgrundstück handelt und der „Hausherr“ hier entscheiden kann, wer parken darf und wer nicht. Der Hausherr, Herr B., hat entschieden, dass nur die Kunden der Firma „Schuh-Braun“ hier parken dürfen und das ohne die Firma „Schuh-Braun“ zu fragen.
Besonders pikant an der ganzen Geschichte ist, dass die Firma „Park Räume“ erst nach Geschäftsschluss der Firma „Schuh-Braun“ die Abschleppaktion auf dem Zwischengelände gestartet hat. Das lässt vermuten, dass hier eine neue Form der Wegelagerei geprobt wird und zwar eine, die einem windigen „Geschäftsmann“ eine lukrative Einnahmequelle beschert hat.
Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke zeichnete sich bei der Aktion durch ein besonders freches, aggressives und arrogantes Auftreten, nicht nur gegenüber den „Parksündern“, sondern vor allem auch gegenüber der Polizei aus. Er ging sogar soweit, dass er die Kompetenz der Polizei in der Beurteilung des Sachverhaltes in Frage stellte und offen mit Konsequenzen für die handelnden Beamten drohte. Er bezichtigte die Beamten der absichtlichen Verzögerung und Zurückhaltung von Informationen ihm gegenüber, die eine Eskalation angeblich hätten verhindern können. Dies war einfach unwahr und wurde der Polizei von den anwesenden Zeugen auch sofort bestätigt. Trotzdem weigerte sich Gehrke schlichtweg, die Weisungen der Beamten zu befolgen und die Parkkralle vom Fahrzeug der jungen Familie zu entfernen.
Hier muss den anwesenden Beamten ein dickes Lob für umsichtiges, aber konsequentes Handeln ausgesprochen werden. Sie konnten sich mit Kompetenz und Autorität durchsetzen. Für die Familie aus Hanau endete dieser Tag mit einem kleinen „Teil-Happyend“, sie bekam ihr Fahrzeug wieder und konnte nach Hause fahren. „Teil-Happyend“ nur, da man davon ausgehen kann, dass die Firma „Park Räume“ versuchen wird, die entgangenen Gelder per Rechnung, Mahnbescheid und auch gerichtlich einzufordern.
Viele andere „Parksünder“ hatten „Glück“, sie kamen mit schlappen 153,21 Euro Auslösesumme davon und konnten unter Polizeischutz das Grundstück verlassen.
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Es ist davon auszugehen, dass Leute wie Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke weiterhin versuchen werden, auf diese Weise und unterstützt durch einen zweifelhaft angewendeten Paragraphen, arglose und unbescholtene Autofahrer abzuzocken. Besuchern des „Tollhauses“ bleibt nur anzuraten, ausschließlich auf dem Parkplatz des „Tollhauses“ zu parken und zu hoffen, dass schwer mit „Schuh-Braun“-Tüten beladene Kunden des Schuhhauses ihnen dann dort einen Parkplatz freimachen. Es sind ja auch Familien mit Kindern, die sowohl bei „Schuh-Braun“ als auch im „Tollhaus“ einkehren. Gibt es Hoffnung, dass sich Grundstückseigentümer B. eines Besseren besinnt und nicht weiterhin der zwielichtigen Geschäftsidee des Dipl.-Ing. Joachim K. Gehrke eine Plattform bietet? Die nächsten Wochen werden es zeigen.
Torsten Werner, Leiter der Polizeistation Bad Vilbel, bestätigte am Montagabend auf Anfrage den Vorfall. Eine angedrohte juristische Klage oder Beschwerde gegen die Beamten, die so beherzt eingegriffen hatten, lag bis zu Redaktionsschluss nicht vor. (sam)