Karben. Per E-Mail war Günther R.* im März dieses Jahres von seinem Amt als Kassierer des Petterweiler Feuerwehrvereins zurückgetreten. Ein Amt, das er seit 2007 innehatte. Nachdem im ersten Jahr keine Auffälligkeiten aufgetaucht waren, ergab die Kassenprüfung des Geschäftsjahres 2008 ein Loch von genau 18 121 Euro in der Vereinskasse – ein Schock für die Brandbekämpfer.
Dieses Geld hatte der Schatzmeister der Kasse entnommen, um es – wie er vor Gericht aussagte – einem in Not geratenen Freund zu leihen. Der Freund zahlte nicht wie vereinbart zurück, der Termin der Kassenprüfung rückte näher.
Seine direkte Linie behielt er auch in der gut halbstündigen Verhandlung vor dem Amtsrichter Felix Rupp bei. Statt groß herumzureden, teilte er mit, den Fehlbetrag inklusive Zinsen und Anwaltsgebühren der Feuerwehr zurückerstattet zu haben. Seine Familie habe zusammengelegt. Mithilfe eines Inkassounternehmens sei er nun hinter dem „Freund“ her, der ihm das geliehene Geld noch immer nicht zurückgezahlt habe.
„Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte der gepflegt wirkende Mann mit ruhiger Stimme. Er habe in den vergangenen Monaten viel darüber nachgedacht, dass „ich eine vertrauensvolle Aufgabe missbraucht habe“. Der Feuerwehr habe er aber nicht schaden wollen. Leichtfertig habe er gedacht, der Freund zahle pünktlich zurück – und bei der Kassenprüfung falle die Leihaktion nicht auf. Die noch in der Anklageschrift zitierten „persönlichen spekulativen Finanzaktionen“, für die er das Geld verwendet haben sollte, wurden ihm nicht nachgewiesen.
Auf die Staatsanwaltschaft und den Richter machte das Verhalten des strafrechtlich noch unbescholtenen Mannes großen Eindruck. Nachdem Günther R. wegen der Vorfälle bereits seinen Arbeitsplatz verloren hat und momentan dabei ist, sich eine neue berufliche Existenz in der Werbebranche aufzubauen, wolle man ihm keine Steine in den Weg legen, waren sich die Juristen im Saal einig. Das heißt: Die 80 Tagessätze, die gegen ihn verhängt wurden, werden nicht als Vorstrafe in sein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen. Und weil er zurzeit finanziell keine großen Sprünge machen kann, wurden als Tagessatzhöhe nur 20 Euro festgelegt. Die Strafe darf er in monatlichen Raten abstottern.
Der Verein zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden: „Der Richter hat Milde walten lassen, aber der Gerechtigkeit ist damit genüge getan“, sagte Vereinschef Wolf F. Hilbl. Es sei gut für Günther R., wenn er wieder auf die Beine komme. Groll hegt er keinen mehr, auch weil das gesamte Geld wieder da ist. „Endlich kann jetzt das normale Feuerwehr-Leben weitergehen“, sagte Hilbl erleichtert. (ge)
* Name von der Redaktion geändert.