Zu dem Artikel „Raser mit Tempo 17“ in der Karbener Zeitung vom 23. Februar 2012 erreichte uns nachfolgender Leserbrief:
Mal wieder das Tempo ! Anwohner regen sich auf, wohl wissend, dass sie selbst an anderer Stelle -z.B. Tempo-30-Zonen und so genannte „Spielstraßen“ (Verkehrsberuhigte Bereiche) – das Tempo auch erheblich überschreiten.
Das Ordnungsamt startet eine Messung in der Dorfelder Straße und siehe da – wir sind alle ein Volk von vernünftigen Autofahrern: 85 % mit maximal 53 bzw. 48 km/Std., echt vorbildlich!
Dann die Messung in der Heinrich-Walter-Straße eine „Spielstraße“, doch auch dort alles bestens …. sagt Uwe Axtmann vom Ordnungsamt. 85 % der Fahrzeuge hier nicht schneller als 17 km/Std. Der Spitzenreiter hat Tempo 43 draufgehabt.
Also alles in Ordnung ? Rechnen wir doch mal nach. In einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ ist „Schrittgeschwindigkeit“ zu fahren. Die Rechtssprechung legte hierbei 5 bis 7 Km/Std. fest. Legen wir die 85 % mit max. 17 km/Std. zu Grunde, so sind 85 % bis max. 143% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu schnell oder einfach gesagt mehr als doppelt so schnell gefahren wie erlaubt!
Diese Messung sollte Anlass zur Sorge geben, ist ein Verkehrsberuhigter Bereich doch ein Ort, wo Fußgänger und speziell (Klein) Kinder „Vorfahrt“ haben !
Dies legt für mich den Schluss nahe, dass man auf dem Ordnungsamt nicht rechnen kann, wenn man mit solch einem Ergebnis zufrieden ist. Warum nicht versteckte, richtige Messungen mit den dann auch dazugehörigen Folgen wie Verwarnungs- oder Bußgeldern?
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird nach Bußgeldkatalog innerorts nach Abzug der Toleranzen bei bis zu 10 km/h mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Wieso zu schnelles Fahren nach Abzug der Toleranzen erst ab 18 km/h geahndet werden kann, ist in der StVO und im Bußgeldkatalog nicht zu finden.
Und die Moral aus den Vorkommnissen, schneller fahren immer die anderen, zu schnelles Fahren in der Spielstraße kann wohl kaum geahndet werden (?).
Peter Burmeister, Karben
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