Die Kommunen in der Wetterau und im Main-Kinzig-Kreis bekommen mehr Geld. Dieser Tage stellte der Hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) seinen nachgebesserten „Kommunalen Finanzausgleich“ vor. Darin fließen nun an die Kommunen auch Sonderzuweisungen für die Unterbringung von Flüchtlingen ein.
Bad Vilbel sind nun Zahlungen aus Wiesbaden in Höhe von 4,6 Millionen Euro vorgesehen, im bislang vorliegenden „Schatten-KFA“ waren es 2,8 Millionen Euro, im Ansatz 2014, den Schäfer im vergangenen November unter anderem in Friedberg vorstellte, waren es nur knapp 400 000 Euro mehr als zuvor.
Karben soll nun rund 370 000 Euro mehr erhalten, im Entwurf vom vergangenen Jahr war keine Steigerung vorgesehen. Insgesamt bekommt die Stadt nun 3,2 Millionen Euro. Friedberg erhält knapp 2,2 Millionen Euro mehr, insgesamt knapp 8,9 Millionen Euro. Für Bad Nauheim gibt es eine Steigerung um knapp 2,6 Millionen auf 11,3 Millionen Euro. Wöllstadt erzielt ein Plus von 300 000 auf 1,5 Millionen Euro, Niddatal ein Plus von 500 000 auf 2,6 Millionen Euro. Rosbach hatte nach der Vorlage von 2014 noch einen Verlust von 300 000 Euro hinnehmen müssen, das wird nun um 130 000 Euro gemindert, so dass die Kommune 1,2 Millionen Euro erhält. Altenstadt bekommt 56 000 Euro mehr und erhält somit Zuwendungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro.
Der Wetteraukreis erhält nun 2,3 Millionen Euro mehr, insgesamt 69,3 Millionen Euro. Das beinhaltet auch eine Sonderzuweisung für Flüchtlinge von 566 000 Euro.
Nidderau erhält 540 000 Euro mehr und somit 4,4 Millionen Euro. Für Schöneck gibt es 277 000 Euro mehr, jetzt 2,2 Millionen Euro. Niederdorfelden aber gehört zu den Geberkommunen und bekommt 100 000 Euro weniger als bislang. Der Main-Kinzig-Kreis bekommt 574 000 Euro weniger, trotz einer Flüchtlingszuweisung von 800 000 Euro. Insgesamt gibt es für den Kreis 94,5 Millionen Euro.
Kritik gibt es auch
Mit der Erhöhung ist Bad Vilbels Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) prinzipiell zufrieden, auch wenn der Zuwachs nur eine Million Euro betrage. Denn eine Änderung zur Grunderwerbssteuer – Teil des „Alsfelder Urteils“ – habe das Land weiter in die Abrechnung einbezogen, Stöhr allerdings schon aus dem Haushalt gestrichen. „Doch insgesamt hat das Land eine Schippe draufgelegt“, sagt Stöhr.
Dennoch gebe es weiter Kritik. So habe das Land einen Durchschnittswert pro Einwohner zu Rate gezogen. Der aber ignoriere lokale Begebenheiten. Kinderbetreuung sei durch Bau-, Grundstücks- und Personalkosten in Bad Vilbel einfach deutlich teurer als etwa in Hofgeismar. „Rechnet man alle Kommunen hier zusammen, fehlt dann schon noch eine dreistellige Millionensumme“, sagt Stöhr.