Wetteraukreis. Die Kreisregierung warnt vor Betrügern, die sich im Zuge des Zensus 2022 als Erhebungsbeauftragte ausgeben, um so Zugang zu Wohnungen zu bekommen oder Daten abzugreifen.
Landrat Jan Weckler (CDU) weist daher in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bei der Volksbefragung keine Bankdaten, Kreditkartennummern, Passwörter, Sozialversicherungsnummern, Auskünfte über das persönliche Einkommen oder sonstige Benutzerdaten abgefragt würden. Auch die Urlaubsplanung oder die E-Mail-Adresse sei nicht Teil des Interviews.
»Machen Sie daher keine Angaben zur Bankverbindung oder zum Einkommen. Sie müssen zudem keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, und Sie leisten bei der Befragung keine Unterschriften. Wenn Belohnungen, Reisegutscheine, Gewinnspiele oder ähnliches angeboten werden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Trickbetrüger«, warnt Weckler.
In der Terminankündigung mit Infomaterial, die ausgewählte Bürger erhalten hätten, seien der Name und die Telefonnummer eines Interviewers vermerkt, mit dem eine mögliche Terminverschiebung vereinbart werden könne. Beim Termin hätten die Erhebungsbeauftragten einen beglaubigten und in Verbindung mit dem Personalausweis gültigen Erhebungsausweis dabei. Weckler: »Sämtliche Interviewer sind geschult und angehalten, die Wohnung nicht zu betreten, insofern sie nicht darum gebeten werden. Die Befragung nimmt nicht länger als zehn bis 15 Minuten in Anspruch.« Der Fragebogen umfasse zwölf Fragen, inklusive Stammdaten (Name, Vorname und Geburtsdatum). Zusätzlich werde kurz die Wohnungssituation abgefragt.
Gebäude- und Wohnungszählung
Zeitgleich zum Zensus läuft laut Weckler die Gebäude- und Wohnungszählung (kurz: GWZ). Weil es keine flächendeckenden Register gebe, würden alle Wohngebäude- und Wohnungseigentümer vom Statistischen Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragebogen Angaben zu Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zu machen.
Weckler: »Die GWZ wird nicht bei der Erhebungsstelle des Wetteraukreises bearbeitet, diese ist ausschließlich für die Belange von Auskunftspflichtigen in der Personenerhebung zuständig.« Kontakt sei möglich über die im Anschreiben genannten Servicenummern oder Mail-Adressen. (zlp)