Sie soll als Schallschutz zwischen Jukuz und dem Wohngebiet Taunusbrunnen dienen
Karben. Wohnen neben einem Jugendzentrum? Da scheinen Probleme vorprogrammiert. In Karben sollen die jedoch vermieden werden. Denn bevor das Taunusbrunnengelände an der Brunnenstraße bebaut worden ist, wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass zwischen den Wohnhäusern und dem Freigelände des danebenliegenden Jugendkulturzentrums Jukuz eine Kletterwand als Schallschutz gebaut werden soll.
L-förmig ausgelegt
Der Bau dieser Wand liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Derzeit befinde sich die Stadt in der Abstimmung darüber, sagte der Leiter des städtischen Fachbereichs Bauen, Stadtplanung und Verkehr, Heiko Heinzel. Er wies darauf hin, dass die Wand so ausgestaltet sein müsse, dass sie die Anwohnerinnen und Anwohner des neuen Baugebietes vor Lärm etwa durch das Rockfestival »Karben Open Air« schützen könne. Im Bebauungsplan »Taunusbrunnen« seien auch die Maße der zu bauenden Kletterwand definiert worden, die sich aus dem Schallschutzgutachten ergeben hätten, das im Rahmen des B-Planverfahrens erarbeitet worden sei. Konkret wird die Wand nach Angaben von Heiko Heinzel L-förmig ausgeprägt sein. Die Länge soll 7,50 Meter betragen, die Breite 3,50 Meter. Die Höhe der Wand sei mit 6,20 Metern vorgegeben. Derzeit würden noch die Materialien sowie die Möglichkeit zur temporären Demontage diskutiert. Aktuell sei die Stadt mit dem Bauherren in Gesprächen über dieses Thema.
Öffentliche Nutzung
Aus der Antwort Heinzels auf die parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion geht weiter hervor, dass der Bebauungsplan ein Mindestdämm-Maß von rechnerischen 25 Dezibel vorschreibe. »Damit soll sichergestellt werden, dass Konzertveranstaltungen und die nahe Wohnnutzung möglich werden.« Hinzukomme der hohe passive schallschutztechnische Standard, der bei der Bebauung des Taunusbrunnens ohnehin habe umgesetzt werden müssen. Ursache hierfür seien der Verkehrslärm der Bahnhof- und der Brunnenstraße, wie der Fachmann erläuterte.
Die Sozialdemokraten fragten auch nach einer möglichen Reglementierung des Zugangs zur Kletterwand. Dazu heißt es aus dem Rathaus, diese Frage sei nicht Bestandteil der bautechnischen Planung. Ziel solle es aber sein, eine öffentliche Nutzung zu ermöglichen, ohne dass eine Unfallgefahr von der Wand ausgehe.
Dies könnte nach Meinung der Stadtverantwortlichen beispielsweise dadurch sichergestellt werden, dass im unteren Kletterbereich bis zu einer Höhe von drei Metern Schraubgriffe verwendet werden, die die Nutzer selbst mitbringen müssten. Diese Nutzungsmöglichkeit schränke die Nutzung der Wand aber auf »ambitionierte« Kletterer ein.