Bad Vilbel. Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2016/2017 beginnt. Nach dem Hessischen Schulgesetzes muss das Schulaufnahmeverfahren für die Schulanfänger ein Jahr vor Einschulung im März/April stattfinden. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2016. Kinder, die ab dem 2. Juli 2010 bis zum 1. Juli 2011 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder). Die Kinder müssen im März und April 2015 in der jeweiligen Schule angemeldet werden. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde und eine Kopie davon mitzubringen. Das Kind muss nicht vorgestellt werden, informieren die Schuleiter. (sam)
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