Bad Vilbel. Bezüglich des beabsichtigten Baus einer Seniorenwohnanlage durch die Grundstücksgesellschaft Dr. Claus Fischer, könne er sich nur wundern, mit welchen Unterstellungen in manchen Stellungnahmen und Leserbriefen gegenüber der Stadt gearbeitet wurde, „wodurch die Öffentlichkeit nur hinters Licht geführt wird“, bedauerte Ehrenstadtrat Klaus Minkel in Zusammenhang mit dem geplanten Pflegeheim-Projekt der Immobiliengesellschaft Fischer (der BVA berichtete ausführlich).
Der Bebauungsplan für Dortelweil-West sei vor über zehn Jahren in enger Abstimmung mit Dr. Claus Fischer erstellt worden, sah den Bestand der alten Hofreite vor und wies deshalb ein Dorfgebiet aus, woran sich Dr. Fischer, Multimillionär und Inhaber der Tankstellenfirma Hessol, heute „nicht mehr halten will“, betont Ehrenstadtrat Minkel. Ein Dorfgebiet aber „trägt eine derartig große Seniorenwohnanlage nicht“, folgerichtig hätten daher der Wetteraukreis und die Stadt Bad Vilbel den Bauantrag abgelehnt.
„Wider Erwarten sah das Verwaltungsgericht die Ausweisung als Dorfgebiet nicht als bindend an. Daraus ergibt sich aber ein neues rechtliches Problem: Wenn der Bestand und der Bebauungsplan nicht gelten sollen, muss sich das Vorhaben in das Umfeld einfügen“, stellt Minkel klar. Das sei aber womöglich nicht der Fall. Fest stehe allerdings, dass im gesamten Bebauungsplan Dortelweil-West „ein erheblicher Abstand für Bauten ab dem Bürgersteig Friedberger Straße gilt, nur Dr. Fischer beansprucht für sich ein Sonderrecht, indem er ohne Grenzabstand direkt am Bürgersteig Neubauten errichten will. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung, ob derjenige, der durch seine gescheiterte Klage im Umfange von rund 90 Millionen Euro (samt Zinsen) die Stadt vernichten wollte, Vorteile für sich beanspruchen darf, die andere nicht beansprucht haben und nicht beanspruchen können“, gibt der Ehrenstadtrat zu bedenken. Daraus folge seiner Ansicht nach, dass die Stadt nicht grundsätzlich gegen eine Seniorenwohnanlage in Dortelweil-West sei, aber Dr. Claus Fischer sollte sich – wie alle anderen – „an die Regeln halten“, fordert Minkel. Ein Grenzabstand zur Straße täte dem gesamtem Vorhaben gut, sagte er. Deshalb habe der Magistrat auch zum Ausdruck gebracht, unter welchen Voraussetzungen er dem Bauvorhaben zustimmen könnte.
„Ich hoffe, dass diese Klarstellung zur Versachlichung beiträgt“, präzisierte Minkel gegenüber dieser Zeitung. (sam) Seite 3