Gegen die Verfügung des Wetterauer Landrats, den Bad Vilbeler Haushalt für 2014 nicht zu genehmigen, hat nun der Magistrat der Quellenstadt Widerspruch eingelegt, informiert Bürgermeister und Stadtkämmerer Thomas Stöhr (CDU) in einer Presseerklärung.
Bad Vilbel. „Es gibt zahlreiche Gründe, die die Versagung nicht rechtfertigen und die den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit nicht entsprechen. Landrat Arnold verkennt beispielsweise völlig die vorliegenden Zahlen zum Haushalt 2014 und zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016. Zwar könnte man den Haushalt versagen, wenn zu hohe Kreditlasten die Leistungsfähigkeit der Kommune behindern, doch trifft das für Bad Vilbel überhaupt nicht zu“, argumentiert Rathauschef Stöhr. Weder im letzten, noch aller Voraussicht nach in den beiden nächsten Jahren müsse die Stadt Kredite aufnehmen. Vielmehr werden Überschüsse in zweistelliger Millionenhöhe zur Schuldentilgung verwandt. Rechtlich bleibe da nur die Genehmigung des Kassenkreditvolumens übrig, die sich im Vergleich zum Vorjahr auch nicht erhöht habe, und vom Landrat in den Vorjahren auch ohne Beanstandung genehmigt wurde. „Auch das wird von Arnold nicht bedacht“, so Stöhr.
Nach den aktuellen Planungen wird im Jahr 2017 der Ergebnishaushalt, wie vom Innenminister gefordert, jahresbezogen ausgeglichen sein, in den Folgejahren entwickeln sich sogar Überschüsse.
„Die aktuellen Zahlen sehen sogar so gut aus, dass wir für das Jahr 2017 bereits mit einem ausgeglichenen Haushalt planen. Den von Innenminister Peter Beuth geforderten Abbaupfad können wir einhalten und unsere Defizite im Ergebnishaushalt aufgrund der Einsparbemühungen und des Schuldenabbaus, unter anderem durch den Verkauf des Quellenparks, sogar übertreffen“, erläutert Bad Vilbels Kämmerer. Zweifelhaft sei, dass vor der Haushaltsversagung durch den Landrat die Stadt keine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen hat. Da hätte es zwingend nicht nur nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern aus dem Gebot eines kommunalfreundlichen Umgangs miteinander einer Anhörung bedurft, gibt Stöhr zu bedenken.
Bestärkt wurde dies, weil noch im Dezember die Genehmigungsfähigkeit bei einer ministeriellen Stellungnahme zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung in Aussicht gestellt wurde.
Unverständlich bleibt, warum sich Arnold darauf versteift, dass den Bürgern via Satzung die Höchstsätze abzupressen seien und er zudem noch eine rückwirkende Anwendung für 2014 verlangt, wundert sich Rathauschef Stöhr. „Hier hat Innenminister Beuth einen klar kommunal- sowie bürgerfreundlichen Weg aufgezeigt. Es ist sehr bedauerlich, dass der Landrat diesen Weg nicht genommen hat“, bedauert Stöhr und fügt hinzu: „Gleichwohl tragen die rechtlichen Argumente des Ministers, so dass auch insoweit eine Überprüfung notwendig ist“. Über den Ausgang sei Stöhr „ optimistisch gestimmt.“
Auch wenn das Haushaltsjahr 2014 nunmehr abgeschlossen ist, bestehe ein Interesse am Widerspruchsverfahren, da durch eine solche Genehmigung Gelder für Investitionsmaßnahmen übertragen, der städtische Stellenplan für die Einstellung zum Beispiel weiterer Erzieherinnen im Kindergartenbereich zeitnah in Kraft treten und auch dringende Zuweisungen an die Vereine für 2014 aus dem Ergebnishaushalt gezahlt werden könnten, erklärt Stöhr
Nachdem Landrat Arnold bewusst ausrichten ließ, er habe sich rein an das Gesetz gehalten, werde der Magistrat der Stadt Bad Vilbel dieses nun per Widerspruch überprüfen lassen, und dies sowohl von der Kommunalaufsicht als auch vom Regierungspräsidium Darmstadt, versicherte der Stadtkämmerer (sam).