Bad Vilbel. Nach Angabe von Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) hat die Stadt Bad Vilbel am Montag vergangener Woche die Begründung ihrer Klage gegen die Beschränkung des Randsortiments des Möbelhauses Segmüller auf 800 Quadratmeter durch die Regionalversammlung (RV) beim Verwaltungsgericht (VG) Gießen eingereicht. Die bereits zuvor fristgerecht eingereichte Klage richtet sich lediglich gegen „diesen einen Punkt der Beschränkung“ im Bescheid des Regierungspräsidiums (RP), der RV und des Landes Hessen an die Stadt.
Wie berichtet hatte die Regionalversammlung (RV) für eine Ansiedlung Segmüllers in Bad Vilbel der Abweichung vom Regionalplan zugestimmt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass sich das Möbelhaus beim innenstadtrelevanten Nebensortiment wie Teppiche, Bettwäsche oder Babyartikel, auf 800 Quadratmeter begrenzt. Dies sieht das regionale Einzelhandelskonzept, das Teil des Regionalplans ist, für Geschäfte in Gewerbegebieten und Randlagen vor.
Der Bürgermeister teilte in der konstituierenden Sitzung des Planungs- und Bauausschusses (PBA) mit, dass bei einer geplanten Randsortimentfläche von 3900 Quadratmetern „gutachterlich nachgewiesen ist, dass die Umsatzverteilung keine städtebaulichen Auswirkungen“ für die Umlandkommunen habe. Rainer Fich (SPD) rügte den Bürgermeister, dass er sich zuvor nicht die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung für die Klage geholt habe. Der Magistat habe die Frist wahren müssen, erklärte Stöhr. PBA-Mitglied Jörg-Uwe Hahn (FDP), Rechtsanwalt und Justizminister, sagte, dass die rechtlichen Chancen der Klage gut sind. Fürs Europarecht sei ein „Bestandsschutz“ nicht relevant. Jüngste Urteile tendierten gegen pauschale Rechtsprechung. Der Regionalplan sei zwar beschlossen, aber noch nicht vom Land Hessen genehmigt. Deshalb erwartet Hahn einen positiven Prozessausgang für die Stadt. (fau)