Bad Vilbel. Die Bezichtigungen der Grünen-Fraktionschefin Hannelore Rabl, er hätte unliebsame Journalisten und Andersdenkende beschimpft mit einer Sprache, die an vergangene Zeit erinnere, ließ Ehrenstadtrat Klaus Minkel nicht auf sich beruhen, sondern setzte sich dagegen juristisch zu Wehr. Auch gegen Rabls Vorwurf, er habe mit einem Brief an eine Vilbeler Witwe „unwürdigen Druck zum Verkauf von Grundstücken an die Stadt ausgeübt“, wie das Rabl in einem parlamentarischen Antrag zur Aberkennung der Bezeichnung „Ehrenstadtrat“ behauptet hatte, ist Minkel eingeschritten. In beiden Fällen mit Erfolg.
Die Grüne Lokalpolitikerin sah sich gezwungen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, „weil ihre Tiraden sachlich nicht haltbar sind“, wie Dr. Josef Maetz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtparlament erklärt. „Frau Rabl versteht es auf besonders infame Weise, Rufmord an einem verdienstvollen Mann wie Klaus Minkel zu begehen“, sagte Dr. Maetz. Es stimme „mit keinem Wort, dass Klaus Minkel unter Ausnutzung seiner Ehrenbezeichnung in der offiziellen Magistratskolumne des amtlichen Mitteilungsblattes“ einen Pfarrer oder einen Journalisten beschimpft habe. Ein Journalist der Frankfurter Rundschau sei aber laut Maetz „von Klaus Minkel in seiner Funktion als Erster Werkleiter nicht grundlos angegriffen worden“. Dabei sei aber kein einziges Schimpfwort gefallen, betont Dr. Maetz.
Die Grüne Hannelore Rabl blieb auch in der Briefangelegenheit den Beweis für ihre „nebulösen Vorwürfe“ schuldig. Die besagte Witwe dürfe nach Maetz „wohl heute dankbar sein“, dass Klaus Minkel unentgeltlich viel Zeit und Arbeitskraft investiert habe, um einen Grundstücksvertrag zu verhandeln, der sowohl der Stadt als auch der Witwe nütze.
„Es ist bedauerlich, dass man solchen Leuten wie Frau Rabl nur mit der Justiz noch beikommen kann, weil sie sonst ungebremst verleumden können, wenn ihre Äußerungen unüberprüft in der Presse übernommen werden“, so Dr. Maetz. Frau Rabls Antrag, den die SPD unterstützt habe, wurde von den Stadtverordneten mit 26 gegen 12 Stimmen zurückgewiesen.
„Das war Lehrgeld, das ich bezahlt habe“, sagte Hannelore Rabl, nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. (sam)