Wer ein Wettbüro betreibt, muss künftig nicht mehr nach Quadratmetern, sondern nach Wetteinsatz Steuern zahlen. Das Stadtparlament hat auf der jüngsten Sitzung eine neue Satzung zur Wettbüroaufwandsteuersatzung beschlossen.
Karben. Seit Jahren schon streiten sich der Sportwettenverband und staatliche Stellen darum, wie die Spielhallen zu besteuern sind. Bei der öffentlichen Hand ist man der Meinung, „dass auch diese Betriebe Steuern zahlen müssen“, wie es Bürgermeister Guido Rahn (CDU) bei der Einbringung der Vorlage ins Stadtparlament sagte. Die Satzung musste aber neu gefasst werden, weil vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten wurde, dass der Flächenmaßstab nicht geeignet sei als Besteuerungsgrundlage.
Bislang wurde die Steuer von Wettbüros nach der Größe des Ladens bemessen. Darauf fußte auch die alte Satzung der Stadt Karben. Da diese Dinge landauf, landab strittig sind, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund eine Mustersatzung erarbeitet. Die war nun Grundlage für die neue städtische Satzung. Derzufolge soll die Steuer drei Prozent vom Wetteinsatz betragen.
Prompt läuft der Deutsche Sportwettenverband dagegen Sturm, gerichtliche Auseinandersetzungen sind abzusehen. Weil mit weiteren Auseinandersetzungen fest gerechnet wird, hat die Stadt schon mal vorsichtshalber hineingeschrieben, dass bei entsprechendem Urteil der Steuersatz angepasst werden soll. Die neue Satzung hat das Stadtparlament einstimmig verabschiedet. (pe)