Die Stadt Bad Vilbel, die am 31. März dieses Jahres beim Verwaltungsgericht in Gießen (VG) gegen die Begrenzung des sogenannten innenstadtrelevanten Sortimentes bei Segmüller auf 800 Quadratmeter eine Klage eingereicht hat (der „Bad Vilbeler Anzeiger“ berichtete), hat jetzt dort am Dienstag vergangener Woche ihre Klagebegründung vorgelegt. Das bestätigte Sabine Dörr, die Sprecherin des VG, auf FNP-Anfrage. Derzeit, „in einem sehr frühen Stadium“, lasse sich noch keine Aussage zur Länge des Verfahrens treffen, in dem die Stadt Bad Vilbel gegen das Land Hessen klagt. Dörr: „Nun ist erst einmal die Gegenseite am Zug.“ Die 800-Quadratmeter mit sogenanntem innenstadtrelevanten Sortiment, wie Haushaltsartikeln, sind im erst kürzlich verabschiedeten Einzelhandelskonzept des Regionalverbandes als Obergrenze festgeschrieben. Sollte dieses Limit, so schätzen Branchenkenner, vom VG bestätigt werden, könnte die Ansiedlung des „Möbelgiganten“ im Bad Vilbeler Quellenpark scheitern. Die Offenlegungsfrist der Segmüller-Pläne beim Regionalverband FrankfurtRheinMain in Frankfurt ist beendet; sie hatte am 26. April begonnen.
Frank Tekkilic, Sprecher des Regionalverbandes, sagte, es seien verschiedene Stellungnahmen zu den Plänen eingegangen. Mit deren Auswertung werde zeitnah begonnen. (zlp)