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Im Gegenwind – Opposition greift Gerhard Schultheiß an, fordert Offenlegen von Nebentätigkeiten

Hat derzeit keinen leichten Job: Nidderaus Rathauschef Gerhard Schultheiß (SPD) muss sich bereits ein halbes Jahr vor der Bürgermeisterwahl gegen Angriffe der Opposition wehren. Archivfoto: Kötter
Hat derzeit keinen leichten Job: Nidderaus Rathauschef Gerhard Schultheiß (SPD) muss sich bereits ein halbes Jahr vor der Bürgermeisterwahl gegen Angriffe der Opposition wehren. Archivfoto: Kötter

Nidderaus Bürgermeister soll seine Nebentätigkeiten offenlegen. Die Haushaltsbe- ratungen sollen im September starten. Beides fordert die Opposition. Alles Zeichen, dass der Bürger- meister-Wahlkampf eingesetzt hat.

Nidderau. Die Stadtverordnetenversammlung hätte eigentlich nur wenige Minuten dauern müssen. Denn die meisten Dinge waren schon einvernehmlich in den Ausschüssen vorab geklärt worden. Beispielsweise die nachträgliche Einrichtung einer Härtefallklausel bei den Kita-Gebühren oder die Reduzierung des Stadtbusangebotes um die erste und letzte Fahrt täglich. Was der Stadt jedes Jahr 13 000 Euro spart.

Doch es gab zwei Tagesordnungspunkte auf Antrag der Opposition, die ganz im Zeichen des beginnenden Bürgermeister-Wahlkampfes standen. Die Wahl selber soll Ende November 2014 stattfinden und SPD und CDU haben ihre Kandidaten längst gekürt. Auf Seiten der SPD ist es der derzeitige Amtsinhaber Gerhard Schultheiß (SPD), der deswegen verstärkt ins Visier der Opposition gerät.

So stellte in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung etwa die FWG die Anfrage nach den Nebentätigkeiten des Bürgermeisters, als es um die Einführung eines neuen Buchungs- und Verwaltungssystems für die städtischen Kindergärten ging. Den Zuschlag hatte dabei der Kommunaldienstleister Ekom 21 erhalten, deren Verbandsvorstandsvorsitzender Schultheiß seit 2010 ist.

Anzeigepflicht

Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen wollte die FWG nun wissen, ob Schultheiß mit seinem Amt als Bürgermeister nicht genug ausgelastet sei, dass er sich noch ein weiteres Amt aufbürden könne. In diesem Falle hätte er auch die Aufgaben der Ersten Stadträtin Monika Sperzel (SPD) mit übernehmen können, wodurch die Stadt Jahr für Jahr weit über 100 000 Euro hätte sparen können.

Nach den Regeln des „Gläsernen Abgeordneten“ wollte die FWG nun wissen, ob der Amtsinhaber außer dem Vorstandsvorsitz bei der Ekom 21 noch weitere Tätigkeiten ausübe. Schultheiß hatte daraufhin den Städte- und Gemeindebund (HSGB) um Einschätzung gebeten, ob diese Regeln auf kommunale Wahlbeamte anwendbar seien.

Antwort des HSGB: Die Verhaltensregeln des Landtages seien zwar nicht auf kommunale Mandatsträger anwendbar, allerdings unterliegen diese nach Paragraph 26a der Hessischen Gemeindeordnung einer so genannten Anzeigepflicht. Mitglieder eines Gremiums der Gemeinde müssen demnach die Mitgliedschaft oder eine entgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Körperschaft oder in einem Verband einmal jährlich dem Vorsitzenden des Organs (in diesem Falle dem Stadtverordnetenvorsteher) anzeigen, dem sie angehören.

Der leitet eine Zusammenstellung der Anzeigen dem Finanzausschuss zur Unterrichtung zu. Das hat Schultheiß an diesem Abend noch getan – jedoch mit der Maßgabe, dass die Meldung dem Ausschuss nur vorgelegt werden dürfe, wenn sich die übrigen Mandatsträger ebenso an diese Vorschrift hielten.

Auch der Antrag der CDU auf vorgezogene Einbringung des Haushaltes 2015 am 25. September geschah ganz offensichtlich im Zeichen des Wahlkampfes. Bei der Einbringung des voraussichtlich wieder defizitären Etat-Entwurfs im November wäre nämlich der Wahlkampf bereits gelaufen. Das aber möchte die Opposition mit der rechtzeitigen Einbringung verhindern. Ein weiterer Grund sei, dass bei einer späten Verabschiedung des Haushaltes auf die Genehmigung bis weit in das folgende Jahr gewartet werden müsse. Dadurch verzögerten sich notwendige Investitionen unnötig, findet die CDU. Trotzdem wurde der Antrag nach kurzer Debatte mehrheitlich zurückgewiesen.