Karben. Bei der Kampfhundesteuer in Karben entfällt ab 2007 die Unterscheidung zwischen gefährlichen und weniger gefährlichen Kampfhunden. Selbst Tiere, die einen Wesenstest bestanden haben, werden von der Einstufung als Kampfhund nicht ausgeschlossen. Kampfhunde sind solche Hunde, die auf Grund ihres Züchtungspotenzials gefährliches Verhalten gegenüber Menschen und Tieren aufweisen, heißt es in der neuen Satzung. Sie wurde im Parlament verabschiedet. Folgende Hunde und deren Kreuzungen gelten als Kampfhunde: American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff und Mastino Napoletano. (jeh)
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