Bad Vilbel. Am Ende hielt sich die frühere Inhaberin der „Reisewelt am Kreisel“ aus Bad Vilbel die Hände vors Gesicht: vier Jahre und drei Monate Haft – das ließ der kleinen, ansonsten so geschwätzigen Rumänin schlichtweg die Stimme versagen. Das Frankfurter Landgericht fällte dieses Urteil nach mehrtägiger Beweisaufnahme wegen 31 Einzelfällen des gewerbsmäßigen Betruges. Und hätte sich die 35 Jahre alte Kauffrau bei ihren Betrügereien etwas mehr zurückgehalten, wäre auch die Strafe etwas niedriger ausgefallen.
So aber konstatierte die von Richterin Susanne Franke geleitete 31. Große Strafkammer einen gewaltigen Gesamtschaden von mehr als 330 000 Euro, der sich in mehreren Jahren zusammengeläppert hatte.
Obwohl das Reisebüro nach den Anschlägen des 11. September 2001 wirtschaftlich am Stock ging, wollte die an ein Leben in Saus und Braus gewöhnte Rumänin ihren Lebensstil weiter aufrecht erhalten. Vor der teuren Mietwohnung standen zwei noble Wagen, in den Urlaub ging es gleich nach Dubai.
Die Urlaubskasse musste freilich ebenso wie die großen Benzintanks der Luxuskarossen gefüllt werden. Dazu missbrauchte die Geschäftsfrau die ihr bekannten Bankkonten von Kunden und Geschäftspartnern. Einer Kundin beispielsweise wurde ein stattlicher Geldbetrag per manipulierter Einzugsermächtigung abgebucht, obwohl sie sich in der „Reisewelt“ nur „unverbindlich“ ein Angebot hatte machen lassen. Auch ein Kreditkarteninstitut, dessen Karten missbraucht wurden, musste bluten. In dem Strafverfahren ließ sich die Angeklagte lange Zeit, um reinen Tisch zu machen. Bei der Polizei belastete sie gar ihren geschiedenen Ehemann. Das fiel aber gleich in sich zusammen, weil der Gatte bereits lange vor dem 11. September 2001 aus Ehe und Geschäft ausgestiegen war. Erst nach ihrer Verhaftung (sie war dem ersten Termin im Mai einfach ferngeblieben) kam sie zur Besinnung und räumte die Vorfälle vollständig ein. Gleichwohl stieß ihr Verhalten vor Gericht auf wenig Gegenliebe. Richterin Franke hätte es beispielsweise gerne gesehen, wenn sich die Angeklagte bei den Opfern entschuldigt hätte. Doch kein Wort. „Das ist keine richtige Reue“, meinte die Gerichtsvorsitzende. Schofel wirkte auch, dass der eigene Schwiegervater (81) zu den Geschädigten gehört. Erst auf Zuraten ihres Verteidigers zahlte ihm die Deutschrumänin 7500 von geliehenen 10 000 Euro zurück. Der Senior sah sich zuvor mit Regressforderungen anderer Geschädigter konfrontiert.
Gegen das Urteil will die Verurteilte nun voraussichtlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.