Bad Vilbel. „Rechtlich vertretbar, aber nicht zwingend“: Mit diesen Worten gibt der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer „Kleinen Anfrage“ von MdL Jörg-Uwe Hahn (FDP) seine Einschätzung zu dem Nein des Wetterauer Landrats Joachim Arnold (SPD) als Kommunalaufsicht zum Bad Vilbeler Haushalt 2014 ab.
Beuth hatte Arnold empfohlen, die Straßenbeitragssatzung und damit auch den Haushalt trotz einiger Abweichungen zu genehmigen. Trotzdem habe Arnold entschieden, ohne weitere Rücksprache mit Wiesbaden die „kommunalfreundliche Auslegung“ nicht mitzutragen.
„Für mich ist diese Antwort eine Besonderheit, die ich in meinen 28 Jahren als Mitglied des Hessischen Landtags noch nicht erlebt habe. Der Innenminister stellt öffentlich klar, dass ein Landrat nicht kommunalfreundlich entschieden habe, obwohl dies natürlich rechtlich möglich gewesen wäre, und ihn dazu auch noch der zuständige Innenminister persönlich aufgefordert hat. Arnold hat also kommunalfeindlich gehandelt. Arnold hat darüber hinaus seine persönliche Rechtsauffassung über die der Fachleute im Innenministerium und über die des Innenministers gestellt. Das spricht keinesfalls für Souveränität, das spricht für Beratungsresistenz und parteipolitische Dickköpfigkeit“, sagt Hahn.
Interessant sei auch, dass Beuth dem Landrat und der Stadt Bad Vilbel ausdrücklich angeboten habe, bei einer Einigung zu helfen. Er und die Landesregierung hielten eine Lösung für möglich. Diese Feststellung zeige laut Hahn, dass Beuth die Entscheidung von Arnold selbst verändert sehen will, weil jener die Interessen der Stadt nicht genügend beachtet habe.
Schon zu Beginn der Antwort hatte Beuth auf die Pflicht der Kommunalaufsicht hingewiesen, diese so zu handhaben, „dass die Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden“. Also solle ein Landrat nicht gängeln, sondern helfen, so Hahn. (zlp)