Bad Vilbel. Der Magistrat lehnt es ab, doch das Altenheim in Dortelweil-West darf gebaut werden. Wenn keine baurechtlichen Gründe gegen das rund 20 Millionen teure Vorhaben am Rande von Dortelweil sprechen, so muss die Stadt nach Ansicht des Gießener Verwaltungsgerichts ihr Einverständnis zu dem Projekt erklären. Das hatte die Stadt bisher verweigert, weil ihrer Meinung nach das Bauvorhaben gegen das Planungsrecht der Stadt verstoße.
Als das Kreisbauamt wegen des fehlenden Einverständnisses die Bauvoranfrage des Grundstücksbesitzers und möglichen Investors, der Grundstücksgesellschaft Fischer, ablehnte, zog Claus Fischer vor das Verwaltungsgericht. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter Pertek den Prozessbeteiligten klar, dass nach Auffassung der Kammer die Stadt bei ihrem Nein zu dem Bauvorhaben rechtswidrig gehandelt habe. Nach Auffassung der Kammer haben die Ablehnungsgründe der Stadt keine rechtliche Basis.
Trotzdem versuchte Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU), das Gericht von der Auffassung der Stadt zu überzeugen. Danach liegt das Grundstück für das Altenheim mit rund 100 Betten und dem daneben befindlichen Heim für 22 betreute Wohnplätze an der Friedberger Straße. Der seit dem Jahr 2008 gültige Bebauungsplan sieht für diesen Bereich Mischbebauung vor, also sowohl Gewerbeansiedlung wie auch Wohnbebauung. Außerdem möchte die Stadt in dieser Gegend den dörflichen Charakter soweit als möglich erhalten. Da auf dem Grundstück bis vor etwa sieben Jahren ein Agrarbetrieb tätig war, argumentierte der Stadtrat mit Bestandsschutz für die Nutzung. Außerdem zerstöre ein größeres Altenzentrum den Dorfcharakter dieses Gebietes.
Dem widersprach der Anwalt des Investors, Hans Karpenstein. Mit Ausnahme des alten Zollhauses auf dem Grundstück, das künftig zu Gastronomiezwecken für die Senioren genutzt werden soll, habe selbst die Denkmalschutzbehörde keine erhaltenswerten Gebäude gefunden. Zudem könne einem Grundstückseigentümer nicht auf Ewigkeit die Nutzung vorgeschrieben werden. Auch wenn sich die Stadt den Erhalt des dörflichen Charakters als Planungsziel vorgenommen habe, sei das lange noch kein Baurecht. Ähnlich argumentierten die Richter: Da sich der Eigentümer an den geltenden Bebauungsplan gehalten habe, müsse die Stadt ihr Einverständnis erteilen. Daraufhin stimmte Stadtrat Frank dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes zu. Nun soll das Kreisbauamt über die Bauvoranfrage noch einmal befinden und die Stadt diesmal zustimmen. Da keine weiteren Bedenken vorliegen, gehen alle Beteiligten vom Bau des Altenzentrums aus. Dem Vergleich muss Bad Vilbels Stadtregierung am 13. Dezember noch zustimmen. Andernfalls wird das Gericht ein Urteil sprechen. (jwn)