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Gehalt ohne Arbeit – Fristlos gekündigte Leiterin der Jugendpflege stimmt Vergleich zu

Mit einem Vergleich hat ein Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der 2010 erfolgten fristlosen Kündigung der Leiterin des Fachbereichs Kinder und Jugend im BadVilbeler Rathaus geendet. Sie soll Geld veruntreut haben.

Bad Vilbel. Zwei Sitzungsunterbrechungen beim Gießener Verwaltungsgericht waren notwendig, um der 57-Jährigen die einvernehmliche Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bei der Stadt schmackhaft zu machen. Nach dem Willen beider Parteien endet der Vertrag zum 30. April 2013.

Kompromiss

Damit kam die Stadt der Beklagten entgegen, weil der Richter vorgeschlagen hatte, das Arbeitsverhältnis zum 31.Dezember 2012 enden zu lassen. Diesen Kompromiss hatte der Richter bereits im ersten Verfahren im November 2011 vorgeschlagen. Damals hatte die Frau ihn rigoros zurückgewiesen, nicht zuletzt, weil sie glaubte, den Prozess gewinnen zu können.

Fristen nicht beachtet

Beim ersten Verfahren waren es Verfahrensfehler, weshalb das Gericht die Klage der Stadt auf Einwilligung des Personalrates zur fristlosen Kündigung wegen Untreue abweisen musste. Fristen seien nicht eingehalten, der Personalrat zu spät eingeschaltet worden. Das Problem für die Stadt war bei der fristlosen Kündigung nicht so sehr die Beweislage, sondern die Tatsache, dass die Frau noch Mitglied des Personalrates war. Deshalb musste der Personalrat nicht nur angehört werden, sondern auch der Kündigung zustimmen. Dafür sah das Gremium aber keinen Anlass: die Verdachtsgründe, die für die Unterschlagung der Gelder sprachen, seien zu vage.

Nun musste die Stadt im neuen Verfahren den Personalrat auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung mitverklagen. Anders als der Personalrat sah auch die Kammer den Sachverhalt unterschiedlich. „Die Indizien sprechen eindeutig gegen Sie. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren auch weiter gegen Sie“, versuchte Verwaltungsrichter Debus die 57-Jährige, die Stadtverordnete in Karben ist, vom Vergleich zu überzeugen.

Damit meinte er den Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Danach soll die Frau Einnahmen von etwa 7000 Euro nach den Ferienspielen 2010 veruntreut haben. Weitere 4000 Euro aus späteren städtischen Kinderveranstaltungen fehlten ebenso.

7000 Euro bezahlt

Die 7000 Euro habe die Gekündigte einen Tag vor der polizeilichen Vernehmung auf das Konto der Stadt wieder eingezahlt. Zunächst soll sie noch versucht haben, die Teilnehmerliste für die Ferienspiele so zu manipulieren, dass sie mit den abgerechneten Einnahmen übereinstimmen konnte. Auch Teile der anderen Beträge seien inzwischen wieder aufgetaucht, und zwar, nachdem ihr Vorgesetzter sie zur Rede gestellt hatte. Kurz darauf seien nach heftigem Türe zuschlagen drei Briefumschläge mit Geld aus ihrem Büroschrank gefallen. Auch diese Behauptung der Frau sah der Richter als nicht überzeugend an. Erschwerend kam aus seiner Sicht hinzu, dass die Frau einem Zivildienstleistenden die Schuld für den laxen Umgang mit dem Geld in die Schuhe zu schieben versucht habe.

Keine Abfindung

Ihr Anwalt, Reinhard Becker, versuchte das Gericht von ihren Existenzängsten zu überzeugen und forderte deshalb auch eine Abfindung für sie. Doch da spielte der Vertreter der Stadt, Hauptamtskeiter Walter Lassek, nicht mit. „Die Gremien müssen den Vergleich erst akzeptieren. Bei dem Sachverhalt wäre ein Mehr an Zugeständnissen kaum vermittelbar.“ Die 57-Jährige wird freigestellt, erhält bis 30. April 2013 volle Bezüge, und dies ohne zu arbeiten. Danach folge der Ruhestand.