Niederdorfelden. Listen mit weit über 500 Unterschriften von Niederdorfelder Bürger hat die Bürgerinitiative (BI) gegen Windkrafträder kürzlich an Bürgermeister Matthias Zach (Die Grünen) überreicht. Damit liegen nun vorerst einmal im Rathaus die Vorbereitungshandlungen für die Errichtung derartiger Anlagen auf Eis. Mit der Unterschriftenaktion hat die BI ein Verfahren ausgelöst, an dessen Ende ein Bürgerentscheid über Windräder in Niederdorfelden stehen soll.
Eigentlich hatte Zach den Stopp schon viel früher verordnet – und zwar direkt nachdem die CDU am 10. Februar mit der Unterschriftenaktion zur Herbeiführung des Bürgerbegehrens begonnen hatte und drei Tage nachdem die Gemeindevertretung mit den Stimmen von SPD und den Grünen den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor mehrheitlich gebilligt hatte. Die Unterschriften unter den Vertrag vom Bürgermeister und den Vertretern des Investors sollten danach erfolgen. Doch den Termin hatte Zach kurzfristig abgesagt.
„Auch wenn es in der Rechtsprechung verschiedene Auffassung zu den Auswirkungen zu den Forderungen nach einem Bürgerentscheid gibt“, begründet Zach seine Auffassung, „so sollen, nach meinem Demokratieverständnis, die Bürger das Recht haben, eine Entscheidung der Gemeindevertretung auch danach noch in Frage stellen zu können.“ Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem jüngeren Urteil ist auch der Grünen-Politiker der Meinung, dass das erfolgreiche Begehren der Bürgerschaft nach einem Bürgerentscheid für die betreffende Maßnahme aufschiebende Wirkung hat.
„Wenn ich bis zum Bürgerentscheid mich nicht um das Verfahren kümmere, sondern stattdessen mit dem Investor weitere Maßnahmen in Angriff nehme, entstehen dadurch Fakten, die bei Erfolg des Bürgerentscheides dann womöglich nur noch gerichtlich wieder aus der Welt zu schaffen sind,“ sagt der Bürgermeister vorausschauend. „Das möchte ich verhindern.“
Er lässt nun erst einmal prüfen, ob die Unterzeichner der Liste alle Niederdorfelder Bürger sind und ob die erforderliche Anzahl von rund 300 Unterschriften vorliegt. Wenn dieses Erfordernis erfüllt ist, muss die Gemeindevertretung über die Durchführungen eines Bürgerentscheides befinden. (jwn)