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Geflügelpestvirus breitet sich in Wildvogelpopulation aus

Main-Kinzig-Kreis. Mit Wirkung von Mittwoch, 10. März, hat das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises in zahlreichen Gebieten die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Für die betroffenen Tierhalter gilt laut Pressemitteilung des Kreises, dass Geflügel und andere gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen oder mindestens sicher vor Wildvogelkontakt geschützt – in nach oben dicht und seitlich mit ausreichend engmaschigem Draht versehenen – Volieren zu halten sind. Die Stallpflicht gilt in 22 Städten und Gemeinden, darunter Schöneck und Niederdorfelden.
Es seien zahlreiche Virusnachweise in Hessen bestätigt worden, so die Pressemeldung, unter anderem auch in der Stadt und im Landkreis Offenbach. Das Virus werde sich in den kommenden Tagen durch den Vogelzug sicher weiter verbreiten, schätzt das Veterinäramt. Im ganzen Kreis sei daher Sorgfalt geboten.
»Nach einer Risikobewertung konnte zunächst noch auf eine Verfügung für alle Geflügelhalter im Kreis verzichtet werden«, so Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann, »noch sind nur Gebiete in Gewässernähe von der Anordnung betroffen, wo bekanntermaßen ein hohes Wildvogelaufkommen herrscht, sowie Regionen rund um große Geflügelhaltungen.«
Weitere Informationen unter www.mkk.de. (zlp)