Bad Vilbel. Dem idyllisch am Bad Vilbeler Waldrand in der Gemarkung Hexenloch gelegenen Grundstück sieht man nicht an, dass darum bereits ein jahrzehntelanger Rechtsstreit zwischen dem Wetteraukreis und dem Eigentümer Werner Gerstel tobt. Er eskalierte im vergangenen Sommer, als der Kreis den sofortigen und vollständigen Abriss eines Holzhütten-Carports forderte.
Inzwischen hat sich auf Gerstels Initiative auch das Darmstädter Regierungspräsidium eingeschaltet. Die Aufsichtsbehörde weist den Wetteraukreis an, dass ein Vergleichsvertrag Gerstels aus dem Jahr 2000 weiter gültig sei. Danach soll ein Holzschuppen verschwinden und ein kleinerer, offener Carport angelegt werden. Das Problem: Im Mai 2008 erklärte der Kreis seine eigene Vereinbarung als nichtig und ordnete den Totalabriss an. Ein 42 Quadratmeter großes Gebäude „mit Hochsicherheitstür“ sei rechtswidrig. Der Carport müsse neu beantragt werden, betonte Kreis-Pressesprecher Michal Elsaß. Gerstel kann die Aufregung um seine Holzhütte nicht verstehen. Er fühlt sich seinen Nachbarn gegenüber benachteiligt und drangsaliert.
Angefangen hat der Ärger für den Verlagskaufmann schon 1984, als er das 1955 erbaute Wochenendhaus kaufte, um dort zu wohnen. Schon im selben Jahr gab es den ersten Kontakt mit dem Kreisbauamt, das eine Baugenehmigung verlangte, als er Fliesen auf der Terrasse verlegen wollte. Dann habe er für das Anwesen zwei Bauanträge gestellt: 1988 und 1996. „Diese wurden bis heute nicht beschieden“, klagt er. Dafür sei sein Haus als illegal erklärt worden. Er habe daraufhin den Bauschein Nummer 385 des Friedberger Kreisbauamtes von der Abnahme des Rohbaus aus dem Jahr 1955 vorgelegt. Doch das Kreisbauamt habe das nicht akzeptiert, weil sie nur die Rückseite des Dokumentes vorliegen hätten.
Der eigentliche Ärger begann 1988, als sich Gerstel eine Holzhütte als Garage baute. 2004 wurde dann Gerstels Konto für eine so genannte Ersatzvornahme gepfändet. Mit den 2400 Euro sollten die Kosten des Carport-Abrisses gedeckt werden. Für Gerstel bedeutete dies, dass die Bank ihm sofort den Dispokredit strich. Inzwischen hat er das Geld zurückbekommen. „Die Behörde sagt, ihr eigener Bescheid ist rechtswidrig“, empört sich Gerstels Anwalt, Professor Ulrich Rommelfanger, der bis 2007 Oberbürgermeister in Kornwestheim war. „Das gibt es nur im Wetteraukreis.“ Nun hofft Gerstel, dass ein neuer, diesmal endgültiger Vergleich zustande kommt – allerdings so, wie er bereits 1999 bei einem Ortstermin mit dem Kreisbauamt und dem damaligen Baustadtrat Dieter Peters ausgehandelt wurde. Demnach bräuchte nur ein Drittel des Gebäudes, nämlich ein Abstellraum, abgerissen werden. Andere monierte Bauten, wie einen Hundezwinger und einen Gastank, hat Gerstel längst beseitigt. Der Rest bliebe als Garage erhalten – inklusive des Sichtschutzzauns. Ein offener Carport komme für ihn nicht in Frage, so Gerstel.