Karben. Es bleibt bei den acht Monaten Bewährungsstrafe für den Rendeler Marcel R.* (21), der im Herbst und Winter 2005/2006 mit mehreren Brandstiftungen den südlichsten der Karbener Stadtteile in Atem hielt. Im zweiten Prozess wurde der junge Feuerwehrmann nun vor dem Frankfurter Amtsgericht vom Vorwurf freigesprochen, im vergangenen März auch noch eine große Scheune mitten im alten Ortskern in der Obergasse angesteckt zu haben.
Der Brand mit einem Schaden von immerhin gut 35 000 Euro war der spektakulärste der ganzen Serie. Doch direkte Zeugen gab es hier für die Täterschaft von Marcel R. nicht. Damit endete der Prozess nach kurzer Beweisaufnahme mit einem Freispruch. Der Angeklagte hatte die Tat im Gegensatz zu den vorausgegangenen heftig bestritten. Er habe in jenem März einen lustigen Abend mit den Rendeler Kerbeburschen verlebt und sei unmittelbar im Anschluss nach Hause gegangen. Dort hatte seine Freundin bereits im Bett geschlafen.
Der Frankfurter Jugendrichter Rolf Heyter hatte sich zur Klärung des Brandes zwei Tage Zeit genommen. Doch auch die Vernehmung der Kerbeburschen, die mit dem Angeklagten seinerzeit den Heimweg angetreten hatten, brachten keine neuen Erkenntnisse mehr. Der Kumpel habe unmittelbar nach dem Abschied den kürzesten Weg nach Hause angetreten, sagte der eine Zeuge. Wäre er zur Scheune gegangen, hätte er wohl anders laufen müssen.
Auch der Umstand, dass in der Scheune offenbar kein Benzin oder anderer Brandverstärker benutzt worden war, sprach deutlich gegen den Angeklagten. Bei den anderen Taten – er hatte unter anderem Gartenhütten, einen Viehverschlag und Dunghaufen in Brand gesetzt, war dafür im vergangenen Jahr verurteilt worden – wurden von Marcel R. ausnahmslos solche Brandverstärker eingesetzt.
Einziger Anhaltspunkt für Oberstaatsanwalt Claus Hildner blieb schließlich die Tatsache, dass es in kurzer zeitlicher Abfolge vorher so oft in dem kleinen Ort gebrannt und der Angeklagte diese Brände auch alle zugegeben hatte.
„Aber das allein stützt keine Verurteilung“, wusste auch Hildner, der selbst bereits Freispruch beantragte. (ge)
* Name von der Redaktion geändert